Staatsanwalt ermittelt gegen Susanne Winter

Anklagebehörde prüft „Verhetzung“. Strafrechtler Schwaighofer ortet hingegen ein anderes Delikt.

Wien(aich). Die Aussagen der Grazer FPÖ-Kandidatin Susanne Winter über den islamischen Propheten Mohammed riefen auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan: Die Grazer Anklagebehörde prüft, ob der strafrechtliche Tatbestand der Verhetzung erfüllt ist. Winter muss nun in den nächsten Tagen zu ihren Aussagen Stellung nehmen. Kommt es zur Anklage und in weiterer Folge zur Verurteilung, so drohen Winter bis zu zwei Jahre Haft.

Der Innsbrucker Strafrechtsexperte Klaus Schwaighofer glaubt freilich eher nicht an eine Verurteilung wegen dieses Delikts: „Ich würde das tendenziell verneinen“, meinte Schwaighofer zur „Presse“. So habe Winter durch ihre Aussagen noch nicht gegen eine bestimmte Gruppe gehetzt – das sei für das Delikt der Verhetzung jedoch Voraussetzung.

Schwaighofer meint aber, dass möglicherweise das Delikt „Herabwürdigung religiöser Lehren“ greift. „Das könnte ich mir gut vorstellen“, so Schwaighofer. Nach diesem Delikt ist etwa strafbar, wer öffentlich eine Person, die den „Gegenstand der Verehrung“ einer Religionsgesellschaft bildet, so herabwürdigt, das „berechtigtes Ärgernis“ entstehen kann.

„Epilepsie“-Passage relevant

Strafrechtlich relevant ist laut Schwaighofer vor allem die Passage, wonach Mohammed den Koran „in epileptischen Fällen“ geschrieben haben soll. Der Kinderschänder-Vergleich sei aus strafrechtlicher Sicht hingegen weniger bedeutend: Denn die FPÖ-Kandidatin habe Mohammed nicht direkt als Kinderschänder bezeichnet sondern nur gemeint, „im heutigen System“ wäre er Kinderschänder.

Bei einer Verurteilung wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ drohen Winter bis zu sechs Monaten Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2008)

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