Kärnten beschließt ein Gesetz gegen Moscheen

(c) Reuters (Ahim Rani)
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Jörg Haider sieht sich als Vorreiter, denn das neue Kärntner Gesetz sei europaweit ein Novum. SPÖ und Grüne orten darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

Die Kärntner Landesregierung wird am Dienstag mit den Stimmen von BZÖ und ÖVP ein Gesetz beschließen, das den Bau von Moscheen und Minaretten unmöglich machen soll. Erreicht wird dies mit Hilfe des Ortsbildpflege-Gesetzes und der Kärntner Bauordnung. Der für Raumplanung zuständige BZÖ-Landesrat Uwe Scheuch ist mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes einem Auftrag des Landtages nachgekommen.

Das Landesparlament hatte im Herbst vergangenen Jahres mit den Stimmen von BZÖ, ÖVP und FPÖ die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zum Bauverbot von Moscheen und Minaretten vorzulegen. SPÖ und Grüne sehen darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und somit eine Verletzung der Verfassung. Der jetzt zum Beschluss anstehende Entwurf ist aber laut Verfassungsabteilung beim Amt der Landesregierung sehr wohl verfassungskonform.

Haider sieht Kärnten als Vorreiter

"Die Religionsfreiheit wird durch das neue Gesetz nicht angetastet", stellte Scheuch am Montag fest. "Diese Gratwanderung ist gelungen", so der BZÖ-Politiker. Landeshauptmann Jörg Haider meinte, es gebe innerhalb der Bevölkerung "ein wachsendes Unbehagen mit dem Vordringen eines eher fundamentalistischen Islam". Er wies auch darauf hin, dass Kärnten das erste Land in Europa sei, welches den Schritt einer Verhinderung von Moscheen und Minaretten gehe.

Das Gesetz beinhaltet die Schaffung einer Ortsbildpflege-Sonderkommission, die entscheiden wird, ob sich außergewöhnliche Bauvorhaben "in das gewachsene Ortsbild einfügen". Die Kommission wird dabei jeweils ein Gutachten erstellen, das laut Scheuch für den betroffenen Gemeindevorstand als erste Bauinstanz verbindlich sein soll. Falls sich die Gemeinde trotzdem über den Kommissionsentscheid hinwegsetzen sollte, wandere die Materie weiter zum Land, die Letztentscheidung liege aber beim Verwaltungsgerichtshof.
(APA/Red.)

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