Angeklagte von Terror-Prozess ausgeschlossen

Mit einem Knalleffekt hat der Terror-Prozess gegen ein Islamisten-Paar am Montag im Wiener Straflandesgericht begonnen: Der Schwursenat schloss die Zweitangeklagte Mona S. aus. Sie weigerte sich, ihren Gesichtsschleier in der Verhandlung abzulegen. Ihr Mann Mohammed M. bekannte sich in allen Anklagepunkten "nicht schuldig". Mit der Entstehung des "Droh-Videos" habe er nicht das Geringste zu tun.

Zu Beginn des Prozesses kam es zu einer heftigen Kontroverse zwischen Richter Norbert Gerstberger und der Angeklagten. "Es ist ein ganz fundamentaler Grundsatz der österreichischen Strafprozessordnung, dass die Geschworenen anhand des Gesichts die Glaubwürdigkeit des Angeklagten prüfen können", sagte Gerstberger und forderte die Angeklagte auf, den Gesichtsschleier abzunehmen.

Mona S. verweigerte das mit dem Argument: "Ich bin nach islamischem Recht dazu verpflichtet, den Schleier zu tragen. Der Prophet hat mir das gesagt." Außerdem berief sie sich auf die Religionsfreiheit.

"Österreich ist kein Gottesstaat", meinte daraufhin der Richter. Gerstberger gab ihr schließlich fünf Minuten Bedenkzeit, ob sie den Schleier ablegen wolle. Als sie das nach dieser Frist weiter verweigerte, bat sie der Richter noch einmal. "Ich kann nicht. Hier sind so viele Männer", beschied ihm Mona S.

Der Hauptangeklagte Mohammed M. behauptete, für die "Globale Islamische Medienfront" nur Übersetzungstätigkeiten übernommen zu haben. Mit terroristischen Anschlägen habe er jedoch nichts am Hut, versicherte er. Das Video, in dem Österreich nahe gelegt wurde, seine Soldaten aus Afghanistan abzuziehen, habe er nicht mitgestaltet.

(APA)

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