WIEN (ewi). „Österreich ist leider nicht vorbildhaft in seinen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.“ Mit diesen scharfen Worten kritisierte Kardinal Christoph Schönborn das OGH-Urteil, nach dem einem Kärntner Elternpaar für eine falsch interpretierte Pränataldiagnose der gesamte Unterhalt für ihr behindert geborenes Kind zugesprochen wurde. „Ein Kind ist kein Schadensfall“, so Schönborn.
Schönborn legte am Freitag eine Erklärung der Bischofskonferenz vor, die in der abgelaufenen Woche ihre Frühjahrsvollversammlung abgehalten hatte. „Die Entscheidung ist folgenschwer“, so die Bischöfe, „denn Ärzte können in Zukunft noch mehr darauf drängen, dass beim geringsten Anzeichen der Möglichkeit einer Behinderung des ungeborenen Kindes eine Abtreibung erfolgt, um ,Schadenersatzzahlungen‘ vorzubeugen.“ Schönborn bedauert, dass ein derartiges Thema ausgerechnet in den Gedenktagen zum März 1938 auf die Tagesordnung gekommen sei. Er forderte die Koalition auf, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Bischöfe zum März 1938 Seite6
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2008)

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