Mit der EU-Verfassung wollten die Staats- und Regierungschefs der Union alle satt machen. Jene, die sich mehr Handlungsfähigkeit in Brüssel wünschten; jene, die auf ein Sicherheitsbündnis setzten; jene, die auf mehr Demokratie und soziale Gerechtigkeit hofften und jene, die der Wirtschaft einen Schub geben wollten. Doch wie das mit vielen Köchen eben ist – sie haben schon beim ersten Versuch versagt. Weil es der kleinste gemeinsame Nenner wurde, ist aus dem Gourmet-Gericht nur eine wenig geschmackvolle Jause geworden. Nach der Ablehnung bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden wurde sogar nochmals reduziert.
Der heute vorliegende EU-Vertrag, der am Mittwoch auch vom österreichischen Nationalrat ratifiziert werden soll, wurde über nicht weniger als sechs Jahre hinweg verhandelt und ständig verändert. Auch wenn heute viele EU-Gegner darin eine große Gefahr sehen, ist das Resultat doch nur eine geringfügige Anpassung von EU-Recht. Am wesentlichen Charakter der Union ändert er nichts. Laut dem Verfassungsrechtler Theo Öhlinger wurden lediglich zehn Prozent der Substanz der bisherigen EU-Verträge verändert.
Weder Atom- noch Militärbündnis
Viele kritisierten Details des Vertrags – wie etwa die Atompolitik oder die Sicherheitspolitik – sind nicht grundsätzlich neu. Der EU-Binnenmarkt mit seinen Freiheiten für die Wirtschaft, der nun von linke Gruppen als Gefahr dargestellt wird, wurde vom Sozialdemokraten Jacques Delors in den 1980er-Jahren entwickelt. Das Ziel einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurde in den 1990er-Jahren in Amsterdam definiert. Und der Euratom-Vertrag zur Förderung der Kernenergie besteht gar seit der Gründung der Gemeinschaft 1957.
Die EU wird nicht zur Atomgemeinschaft, weil jedes Land weiterhin selbst über seine Energieressourcen entscheiden kann. Sie wird auch nicht zu einem Militärbündnis wie die Nato, weil jedes Mitglied hier seinen eigenen Weg gehen kann. Es gibt lediglich die Aufforderung zum Beistand bei militärischen Angriffen unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Charakters jedes Landes. Eine gemeinsame Rüstungsagentur soll dafür Sorge tragen, dass die Ausstattung der europäischen Armeen keine Parallelstrukturen aufweist.
Die argumentierte Stärkung von Demokratie und Bürgerrechten ist ähnlich marginal. Die größte Änderung gibt es hier für das Europaparlament, das ein Mitentscheidungsrecht in fast allen wichtigen Fragen erhält. Ausgenommen ist die wichtige Außen- und Sicherheitspolitik. Neu ist die Möglichkeit von Bürgerbegehren auf europäischer Ebene, doch die sind nicht bindend. Und es gibt erstmals eine Austrittsklausel als Notbremse. Das heißt, Länder, die ihre Interessen nicht mehr in der EU vertreten sehen, können die Gemeinschaft verlassen.
Die sonstigen Anpassungen werden in der Realität wenig Änderungen bringen. So gibt es einen neuen Abstimmungsmodus im Rat der Regierungsvertreter – eine doppelte Mehrheit aus 55 Prozent der EU-Regierungen mit mindestens 65 Prozent der von ihnen repräsentierten Bevölkerung. Aber dieser Modus, der für Österreich eine minimale Reduzierung seines errechneten Einflusses auf EU-Beschlüsse um 0,6 Prozentpunkte bringt, soll zur Gänze erst 2017 in Kraft treten. Die als Gefahr für die nationale Souveränität kritisierten Mehrheitsentscheidungen gab es in zentralen Feldern der EU wie etwa in der Verkehrspolitik schon bisher. Einzige relevante Neuerung: Nun fällt die nationale Vetomöglichkeit auch bei Fragen der inneren Sicherheit. Wichtigen Entscheidungen, wie etwa über Finanzen oder über neue Mitglieder, bleiben einstimmig.
Keine effiziente Weltmacht
Freilich bringt der Vertrag auch dort keinen Durchbruch, wo es sich engagierte Europäer gewünscht hätten. Die Grundrechtscharta wurde nur schwach und nicht für alle Länder verankert. Über ihre Bedeutung wird erst die Rechtspraxis der Höchstgerichte entscheiden. Die EU wird zwar marginal handlungsfähiger, aber noch lange keine effizient verwaltete und moralisch fundierte Weltmacht. Es gibt keine Transparenz über den Lobby-Einfluss in Brüssel und auch kein breites Klagerecht jedes Bürgers beim Europäischen Gerichtshof.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2008)