Homo-Partnerschaft: Neue Runde im Streit ums Standesamt

(c) EPA (Eddy Risch)
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Justizministerin Maria Berger hat einen Gesetzes-Entwurf in Begutachtung geschickt: keine Adoption, gemeinsamer Name, gerichtliche Scheidung.

WIEN(oli/APA). Justizministerin Maria Berger hat am Donnerstag ihren Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz in Begutachtung geschickt. „Da wird dann noch die Gelegenheit sein, Diskussionen durchzuführen“, meinte die Ministerin. Die Begutachtungsfrist endet am 6. Juni. Noch im Juni soll dann der Ministerrat damit befasst werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Nationalrats soll das Gesetz mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten. „Ich will eine aktive Justizpolitik machen“, sagte Berger. Dazu gehöre es, „die rechtlichen Rahmenbedingungen der gesellschaftlichen Realität anzupassen“.

Was steht nun im Entwurf der SPÖ-Justizministerin?
•Die neue Lebenspartnerschaft gilt nur für gleichgeschlechtliche Paare und soll vor dem Standesamt geschlossen werden. Nur dort gebe es die nötige Expertise – etwa ob noch eine aufrechte Ehe im In- oder Ausland bestehe.
•Ein Diskriminierungsverbot ist vorgesehen. Es darf also niemand, der eine solche Lebensgemeinschaft eingeht, Nachteile erleiden – weder beruflich noch privat (indem dem Paar etwa eine Wohnung verweigert wird).
•Die Lebenspartner haben im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepartner: Pflicht zum wechselseitigen Unterhalt und zur Treue, Entschlagungsrecht bei Zeugenaussagen, Übertragung von Mietrechten.
•Bei der Namensführung soll es die Möglichkeit eines gemeinsamen Namens – auch in Bindestrichform – geben.
•Die Auflösung der Partnerschaft erfolgt gerichtlich. Wie bei einer normalen Scheidung. Der Begriff Scheidung wird im Entwurf übrigens vermieden. Wie auch der Begriff Ehe. Es sei auch keine „Ehe light“, so die Ministerin, sondern eine Eingetragene Partnerschaft. Daher wurde auch das Ehegelöbnis nicht übernommen.
•Eine Adoptionsmöglichkeit für Kinder ist nicht vorgesehen – auch nicht für solche aus einer früheren heterosexuellen Beziehung.

Der derzeit umstrittenste Punkt ist die Zeremonie am Standesamt. ÖVP-Chef Wilhelm Molterer hat bereits klargestellt, dass er das nicht will. Die Alternativen wären: Bezirksgericht, Bezirkshauptmannschaft oder Notar. „Das Bezirksgericht kommt nicht in Frage“, stellte Justizministerin Berger klar. Die Bezirkshauptmannschaft falle nicht in ihre Kompetenz, da solle man nicht spekulieren, sondern abwarten, ob dieser Vorschlag während der Begutachtung überhaupt eingebracht werde. Die Zeremonie beim Notar sei zumindest eine „Denkvariante“.

Ob die ÖVP der Variante Standesamt nicht doch zustimmt, ist weiter ungewiss. Innenminister Günther Platter meinte gestern nur: Entscheidend sei, dass es „keine Zeremonie mit Pauken und Trompeten gibt“. Man müsse sich nun ansehen, „wo dieser Aktenvorgang“, also die Eintragung der Partnerschaft, „bestmöglich gemacht werden kann“. Für ÖVP- Justizsprecher Heribert Donnerbauer ist dies die Bezirkshauptmannschaft. Für ihn ist zudem noch nicht ausdiskutiert, ob die Homo-Ehe „tatsächlich in allen Punkten – mit Ausnahme von Adoption und künstlicher Befruchtung – dem Eherecht gleichgestellt werden soll“. Möglich wäre aus Donnerbauers Sicht beispielsweise auch ein grundsätzlich geringerer Unterhaltsanspruch.

ÖVP bleibt gespalten

Die ÖVP ist in der Frage Zeremonie am Standesamt gespalten: die Minister Josef Pröll und Johannes Hahn, Vertreter der steirischen ÖVP und die Tiroler Landesrätin Elisabeth Zanon sind für eine Zeremonie am Standesamt, Parteichef Molterer und der konservative Flügel sind dagegen. Molterer war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2008)

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