Immunität: BZÖ am häufigsten ausgeliefert

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Auslieferungsanträge vor allem gegen die Opposition. Das BZÖ war insgesamt 20-mal betroffen. In immerhin 13 Fällen wurde einer Auslieferung auch zugestimmt.

Wien. Parallel zu Änderungen der parlamentarischen U-Ausschüsse wird auch über eine Neuregelung der politischen Immunität von Abgeordneten gegenüber behördlicher Verfolgung diskutiert. Eine der „Presse“ vorliegende Statistik des ÖVP-Klubs zeigt, dass in der vorigen Legislaturperiode das – inzwischen aus dem Parlament geflogene – BZÖ am öftesten mit Auslieferungsanträgen konfrontiert war.

Das BZÖ war insgesamt 20-mal betroffen. In immerhin 13 Fällen wurde einer Auslieferung auch zugestimmt. Dahinter rangiert die FPÖ mit zwölf Auslieferungen bei 13 Anträgen. Anders die Sachlage bei den Grünen: Bei 13 Anträgen wurde nur zweimal einer Auslieferung stattgegeben. Im Vergleich zur Opposition droht Abgeordneten der beiden Regierungsparteien viel seltener Ungemach. Die Parlamentarier von SPÖ und ÖVP sahen sich in der vorigen Legislaturperiode jeweils viermal mit diesbezüglichen Anträgen konfrontiert, bei ÖVP-Abgeordneten gab es viermal eine Auslieferung, bei SPÖ-Mandataren dreimal.

Immunität aussetzen?

Eine Einschränkung der außerberuflichen Immunität von Abgeordneten wurde schon vor der Nationalratswahl diskutiert, zu einem Beschluss kam es aber nicht. Daher ist diese Frage jetzt mit den neuen Regeln für Untersuchungsausschüsse erneut auf dem Tapet. Es geht auch darum, ob die Immunität von Abgeordneten, die Mitglied eines U-Ausschusses sind, für die Dauer dieses Ausschusses ausgesetzt werden soll. So soll leichter gegen die Veröffentlichung von Befragungsprotokollen und gegen die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen vorgegangen werden können.

Entscheidungen über eine Reform der U-Ausschüsse sind allerdings noch offen. Bis zum Sommer sollen bei Beratungen im Parlament erste Weichenstellungen erfolgen. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2014)

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