Pensionsmonitoring: Details für Datenschutz fehlen

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hat Bedenken.

Wien. Der Gesetzesentwurf zum Pensionsmonitoring der Regierung wird zwar weitgehend begrüßt. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat allerdings datenschutzrechtliche Bedenken: Es sei nicht klar, welche personenbezogenen Daten verwendet und wie lange diese gespeichert werden.

Mit dem Monitoring soll kontrolliert werden, ob die Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters Wirkung zeigen. Ein erster Bericht soll Ende August vorgelegt werden, ab dann soll es jedes halbe Jahr einen Report geben. Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund sowie Seniorenrat begrüßen die Pläne der Regierung. Positiv gesehen wird auch der Plan, den Bonus für Arbeitnehmer, die später als zum Regelpensionsalter in den Ruhestand treten, zu erhöhen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2014)

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