"Lügengeschichte": "profil" muss Vorwürfe an Niessl widerrufen

Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl
Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl APA/HERBERT PFARRHOFER
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Das Magazin muss Berichte, wonach Burgenlands Landeshauptmann 10.000 Euro in einem Kuvert angenommen hätte, unterlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Burgenlands SP-Landeshauptmann Hans Niessl ist in der "Kuvert-Affäre" gegen das Nachrichtenmagazin "profil" vor Gericht gezogen. Am Freitag fällte das Wiener Handelsgericht sein Urteil: "profil" hat die im Magazin veröffentlichen Behauptungen, Niessl hätte vom Tiroler Unternehmer Manfred Swarovski 10.000 Euro in einem Kuvert erhalten, zu unterlassen, berichtete der ORF Burgenland online.

"profil" hatte in mehreren Artikeln, erstmals Anfang Februar 2014, über ein angebliches Treffen von Niessl und Swarovski in dessen Firmensitz in Wattens berichtet. Dieses habe im zweiten Halbjahr 2009 oder ersten Halbjahr 2010 stattgefunden, und Niessl habe dabei vom Vorstand des Unternehmens, das im Verkehrsmanagement tätig ist, 10.000 Euro erhalten.

Das Magazin berief sich dabei auf einen zuerst namentlich nicht genannten Zeugen, später wurde offengelegt, dass die Information von Andreas Wecht, einst Finanzvorstand des Konzerns, enthüllt wurde. Sowohl Niessl als auch Swarco wiesen dessen Darstellung vehement zurück. Am 30. April wehrte sich der Landeshauptmann bei der Verhandlung am Wiener Handelsgericht. Er fürchtete Rufschädigung durch den Inhalt der Berichterstattung und durch den "Rotlichtmilieu"-Titel.

Möglichkeit, "Verhalten 'heim zu zahlen'"

Das Gericht sah unwahre Behauptungen und auch die Möglichkeit, dass der "profil"-Informant aus persönlichen Motiven handelte. Im schriftlichen Urteil heißt es u.a.: "Es ist gut nachvollziehbar, dass die aus dem Horizont der Swarco AG geradezu zwingenden Handlungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses mit DI Wecht für diesen demütigend erschienen und ihm ein Interview mit 'profil' als gute Gelegenheit erschienen sei, dieses Verhalten der Swarco AG 'heim zu zahlen'. Dabei sei offenbar in Kauf genommen worden, dass das 'profil' den für eine reißerische Sensationsstory ganz offenbar 'attraktiven' Landeshauptmann des Burgenlandes in Visier genommen habe."

Weiters heißt es: "Pressefreiheit finde ihre Grenze dort, wo mit unwahren Behauptungen in die Ehre der Objekte der Berichterstattung eingegriffen wird. Ein Informationsinteresse an unwahren Tatsachenbehauptungen gebe es zudem nicht."

"profil" muss Widerruf veröffentlichen

"profil' muss nun sowohl online als auch in der Print-Ausgabe einen Widerruf veröffentlichen. Außerdem wurde eine einstweilige Verfügung gegen "profil" erlassen, diese oder inhaltsgleiche Behauptungen weiter zu verbreiten. Die einstweilige Verfügung tritt sofort in Kraft, das Unterlassungsurteil ist hingegen noch nicht rechtskräftig.

In der kommenden Woche will das Magazin entscheiden, ob es gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will. Herausgeber Christian Rainer kritisierte in einer ersten Reaktion, "dass hier Journalisten verurteilt werden und nicht derjenige, der zitiert wird". Dies sei ein "schwerer Fehler", sagte er: "Ich finde es bemerkenswert, dass die österreichische Rechtsordnung nicht zulässt, über Aussagen eines Spitzenmanagers gegen einen Spitzenpolitiker zu berichten."

Niessl: "Lügengebäude zusammengebrochen"

"Das Nachrichtenmagazin 'profil' ist einer abenteuerlichen Lügengeschichte aufgesessen. Das Gericht hat nun die Wahrheit meiner Aussagen vollinhaltlich bestätigt. Das Lügengebäude ist endgültig in sich zusammengebrochen", teilte Landeshauptmann Hans Niessl in einer Aussendung mit. Laut Niessl sei es in Hinblick auf den Gang zum Gericht nicht nur darum gegangen, "meinen eigenen Ruf zu schützen, sondern auch den des Wirtschaftsstandortes Burgenland insgesamt. Es ist verwunderlich, dass 'profil' sich für eine derart haltlose Kampagne vor den Karren spannen ließ", so der Landeshauptmann in einer ersten Reaktion.

(APA)

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