Pensionssplitting: Eltern sollen Pension teilen müssen

Paar im Schattenriss
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Die Bundesländer unternehmen einen Anlauf für eine Verpflichtung für Paare. Aus der Bundes-ÖVP kommt Zustimmung. Familienministerin Karmasin wird aber zuerst prüfen.

Wien/Linz/Bregenz. Auf Eltern mit Kindern und auf Ehepartner könnte eine weitreichende Änderung bei der Pension zukommen. Bereits seit dem Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, dass Paare ihre Pensionszeiten und damit in weiterer Folge auch ihre Pensionen auf freiwilliger Basis aufteilen. Der Andrang für dieses Modell hielt sich mit rund 150 Paaren, die davon österreichweit bisher Gebrauch machten, allerdings in sehr engen Grenzen.

Umso überraschender haben sich die Familienreferenten der Bundesländer darauf verständigt, dass ein derartiges Pensionssplitting nach ihrem Dafürhalten künftig automatisch erfolgen sollte. Allerdings ist bei einer derartigen Neuregelung der Bund als zuständiger Gesetzgeber am Zug.

Die von der ÖVP gestellte Familienministerin Sophie Karmasin hält den Ansatz der Bundesländervertreter für interessant. Das Modell werde aber nun genau geprüft, wurde der „Presse“ vom Büro der Familienministerin auf Anfrage erklärt.

ÖVP drängt, SPÖ bremst

Die Folgen einer verpflichtenden Regelung wären jedenfalls weitreichend. Derzeit würde dann im Regelfall der Mann – wenn seine Frau wegen der Kindererziehung daheimbleibt – die Versicherungszeiten für die Pension teilen (müssen).

Das Problem, das sich dabei stellt: Damit könnte der Fall eintreten, dass zwar die Frau durch die Neuregelung einen höheren Pensionsanspruch erwirbt, dann aber beide Partner mit einer relativ bescheidenen Pension das Auslagen finden müssen.

Der entsprechende Vorstoß der Familienlandesräte ist bereits Ende der Vorwoche im Rahmen ihrer Tagung in Lochau in Vorarlberg erfolgt. Allerdings hat dieses Vorhaben zwei Tage vor der Europaparlamentswahl am 25.Mai trotz der großen Tragweite in der Öffentlichkeit zumindest bisher wenig bis keine Aufmerksamkeit erhalten.

Auf Bundesebene hat es von ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm bereits eine entsprechende Befürwortung eines automatischen Splittens der Pension gegeben. Allerdings hat im Gegenzug Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) umgehend ihre Vorbehalte gegen ein derartiges Modell angemeldet.

Einer der Wortführer für eine automatische Teilung der Pension ist in Oberösterreich der für die Familienagenden zuständige Vizelandeshauptmann Franz Hiesl (ÖVP).

Nicht nur Bad und Bett teilen?

„Es ist nur fair, wenn die Eltern neben Bett, Bad und Küche auch die Pensionsansprüche teilen“, argumentiert der ÖVP-Landespolitiker. Das Aufteilen der Pension soll daher in Hinkunft „der Regelfall werden“, verlangt Hiesl. Vorbild für dieses Pensionssplitting ist die Schweiz, wo eine derartige Maßnahme bereits im Jahr 1998 eingeführt wurde.

In Österreich besteht eine ähnliche Regelung seit dem Jahr 2005, allerdings eben bisher nur auf einer freiwilligen Basis. Dabei überträgt jener Elternteil, der überwiegend oder zur Gänze erwerbstätigkeit ist – also bisher im Regelfall der Vater – dem anderen Elternteil – also meist der Mutter, die sich um die Kindererziehung kümmert – für die ersten vier Jahre nach der Geburt eines Kindes 50 Prozent seiner Pensionsgutschrift.

Der Seniorensprecherin der ÖVP im Nationalrat, Gertrude Aubauer, kann eine derartige Umstellung nicht schnell genug gehen. Sie sieht die jüngste Übereinkunft der Familienreferenten der Bundesländer als Anstoß dafür, dass es schon ab dem nächsten Jahr zu einer verpflichtenden Teilung der Pensionsansprüche kommen soll.

Zumindest aus einem derart ambitionierten Zeitplan dürfte aber nichts werden – und das nicht nur wegen der noch zu erfolgenden Prüfung durch Familienministerin Karmasin. Auf Seiten der SPÖ gibt es auch massive Bedenken gegen eine neue Diskussion über Änderungen bei den Pensionen.

ZUR SACHE

Pensionssplitting. Auf der Familienreferentenkonferenz in Lochau/Vorarlberg stand von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt vor einer Woche das Thema Pensionssplitting auf dem Programm. Dabei sprachen sich die Ländervertreter für ein verbindliches Pensionssplitting zwischen Männern und Frauen aus, wenn einer der beiden Elternteile seine Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbricht. Vorbild ist die Schweiz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.05.2014)

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