Pensionskonto startet - außer für Beamte

Pensionskonto startet - außer für Beamte
Pensionskonto startet - außer für Beamte(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Einschau in das Pensionskonto beginnt nun für Personen ab dem Jahrgang 1955 - außer für Beamte. Ab Montag informiert die PVA die Versicherten: Zehn Fragen und Antworten zu dieser Aktion.

1. Was ist überhaupt das Pensionskonto, und was befindet sich darauf?

Auf dem Pensionskonto werden von der Pensionsanstalt die Beitrags- und Versicherungszeiten zur gesetzlichen Pensionsversicherung verbucht. Seit Beginn des heurigen Jahres müssen Personen ab dem Jahrgang 1955 und jünger rückwirkend auf dieses System umgestellt werden. Anders ist dies hingegen bei Bundesbeamten: Für diese erfolgt der Umstieg auf das Pensionskonto erst ab dem Jahrgang 1976 und jünger.

2. Wer ist von der Umstellung auf das Pensionskonto betroffen?

Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 oder später geboren wurden (ausgenommen wie zuvor angeführt Beamte). Das bedeutet, ältere Menschen, die bis 31.Dezember 1954 oder früher geboren sind, fallen nicht in die Regelung.

3. Worauf müssen sich Betroffene beim Pensionskonto jetzt einstellen?

Ab 2.Juni werden diese von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) über ihre sogenannte Kontoerstgutschrift aufgrund der bisher der PVA bekannten Beitrags- und Versicherungszeiten informiert. Pro Tag werden daher jetzt 30.000 Schreiben ausgeschickt. Zuerst ist die älteste Gruppe an der Reihe, also die Jahrgänge ab 1955, weil bei diesen im Regelfall die Pensionierung am frühestens bevorsteht. Insgesamt werden auf diese Weise bis Ende Juli rund 1,2 Mio. Menschen informiert, bei denen ein lückenloser Verlauf ihrer Versicherungszeiten vorliegt.

4. Was passiert, wenn es Lücken im Verlauf der gesetzlichen Pensionsversicherungszeit gibt?

An Personen, die Lücken im Verlauf ihrer gesetzlichen Pensionsversicherungszeiten aufweisen, wird die Information über die Kontoerstgutschrift ab September/Oktober dieses Jahres ebenfalls zugeschickt. Allerdings ist deren Kontoerstgutschrift nicht komplett. Die PVA hat zuletzt im April versucht, Personen, bei denen es nach wie vor Lücken bei den Versicherungszeiten gibt, mittels RsB-Brief nochmals zu erinnern, die notwendigen Daten nachzuliefern. Inzwischen haben knapp zwei Drittel der Betroffenen davon Gebrauch gemacht. Aber bei immerhin noch rund einem Drittel der Personen, bei denen die vorhandenen PVA-Daten Lücken aufweisen, fehlten trotz früherer Aufforderungen, die „Fehlzeiten“ zu belegen, noch die entsprechenden Auskünfte und Unterlagen.

5. Kann ich die Meldung an die PVA jetzt noch nachholen?

Ja, das ist auch im eigenen Interesse. Denn „Lücken“ im Versicherungsverlauf bedeuten in letzter Konsequenz eine niedrigere Pension. Häufig wird vergessen, dass auch Kindererziehungszeiten für die Pension angerechnet werden. Mitunter hat ein Ex-Arbeitgeber auch keine Anmeldung bei der Sozial- und Pensionsversicherung vorgenommen.

6. Wie lang ist eine derartige (nachträgliche) Mitteilung möglich?

Dafür gibt es keine Begrenzung. Aber es gibt eine wichtige Frist: Werden bis 31.Dezember 2016 Auskünfte nachgereicht, so werden diese beim Pensionskonto eingerechnet, ohne dass dies negative Konsequenzen bei der Höhe der künftigen Pension hat. Deswegen ist eine solche Nachmeldung auch dringend anzuraten. Erfolgt die Meldung nach dieser Frist, kommt im Gegensatz zu bisher nicht mehr die alte und die neue Berechnungsmethode zum Einsatz, sondern lediglich die neue Variante, was zur Folge haben kann, dass die Umrechnungsverluste größer sind als bislang. Im Klartext: Die Pension kann und wird vermutlich in vielen Fällen niedriger ausfallen.

7. Was erfahre ich durch die Mitteilung über das Pensionskonto?

Offiziell handelt es sich um die Kontoerstgutschrift. Es wird Auskunft gegeben, was der Versicherte bisher für die gesetzliche Pension „angespart“ hat und wie hoch die Pension nach dem derzeitigen Stand wäre, nicht jedoch, wie hoch sie künftig sein wird.

8. Gibt es die Möglichkeit, Einschau in das Pensionskonto zu nehmen, auch online?

Ja, nämlich über die Website neuespensionskonto.at. Der Einstieg erfolgt via Handysignatur, elektronischer Bürgerkarte oder Finanz-Online.

9. Wer ist automatisch im neuen System des Pensionskontos?

Das sind jene Personen, die erst ab Anfang 2005 sozialversichert und pensionsversichert sind, also im Regelfall jener Teil der Bevölkerung, der ab Jänner 2005 oder später mit einer Erwerbstätigkeit begonnen hat.

10. Wo erhalte ich Auskunft, wenn ich weitere Fragen zum Pensionskonto habe?

Es ist eine Service-Hotline der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingerichtet. Diese Nummer lautet: 050303/87000.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.06.2014)

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