Koalition bei Luxuspensionen unter Zugzwang

NATIONALRAT: HUNDSTORFER
NATIONALRAT: HUNDSTORFER(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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SPÖ und ÖVP wollen vor dem Beschluss am Donnerstag im Nationalrat noch einmal reden, um die Zustimmung der Opposition zu sichern. Die Übernahme der Begrenzung von Sonderpensionen ist nur in vier Ländern fix.

Wien/Linz. Die Kürzung und Begrenzung hoher Sonderpensionen zusätzlich zur gesetzlichen Pension im öffentlichen und staatsnahen Bereich wird für die rot-schwarze Koalition zu einer Nervenprobe. Für notwendige Verfassungsregeln ist auch die Zustimmung von Oppositionsabgeordneten notwendig. Vor allem die Grünen versuchen nach dem Beschluss im Parlamentsausschuss jetzt vor der für übermorgen, Donnerstag, im Nationalrat vorgesehenen Abstimmung nochmals Druck zu machen. Sie fordern eine noch stärkere Kürzung der Luxuspensionen etwa in der Nationalbank, in Kammern und der Sozialversicherung, aber auch im ORF, nämlich auf rund 10.000 statt 13.590 Euro brutto im Monat. SPÖ und ÖVP sind zwar zu weiteren Gesprächen bereit, haben aber keine Freude damit, dass der Eindruck der Erpressung entsteht.

Eine Senkung der Grenze für die Sonderpension wäre „eine mögliche Option“, erklärte SPÖ-Sozialsprecherin Sabine Oberhauser am Pfingstmontag der „Presse“. Man werde auch schauen, ob man die Freiheitlichen „noch mit ins Boot holen“ könne. Im Ausschuss haben neben SPÖ und ÖVP die Grünen und das Team Stronach der Begrenzung der Sonderpensionen zugestimmt. Dabei hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) das Limit schon einmal von 17.800 Euro auf 13.590 Euro brutto im Monat zurückgeschraubt.

„Haben uns schon bewegt“

Darauf macht auch ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger im Gespräch mit der „Presse“ aufmerksam: „Wir haben uns schon dementsprechend bewegt. Es sind ordentliche Einschnitte, die wir auch wollen.“ Es sei aber „schon ein bisschen eigenartig“, dass es nach dem Beschluss im Ausschuss nun auf Wunsch der Opposition noch einmal kurzfristig Änderungen geben soll. Er sei jedoch zu Gesprächen bereit. Außerdem sei schon zusätzlich fixiert worden, dass der Rechnungshof nach drei Jahren eine Überprüfung vornimmt.

Die Umsetzung in den Bundesländern hängt teilweise noch völlig in der Luft, diesen wird dies vom Bund lediglich empfohlen. Nur vier Länder – Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und die Steiermark – wollen dies definitiv tun, wie ein Rundruf der Austria Presseagentur ergab. Wien wird die Bundesregeln sicher nicht eins zu eins übernehmen, weitere Bundesländer warten den Beschluss im Bund ab.


Wien: Ob und inwieweit die Stadt Wien Verschärfungen bei den Sonderpensionen durchführt, ist noch nicht klar. Derzeit werde geprüft, hieß es aus dem Büro von Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ). Fest steht jedoch schon: Eins zu eins werde Wien das neue Gesetz aufgrund der bereits bestehenden Gesetzeslage nicht übernehmen. Denn das Wiener Pensionssystem beinhalte bereits seit 2005 einen Solidarbeitrag zur besseren Verteilungsgerechtigkeit.


Niederösterreich will die Bundesvorgabe abwarten und dann die weitere Vorgangsweise entscheiden, hieß es im ÖVP-Klub.


Burgenland: Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) bekräftigte, dass er eine Umsetzung unterstütze und legistische Maßnahmen in Auftrag gegeben habe. Für Politiker und Beamtenpensionen sollen diese in einer Dienstrechtsnovelle erarbeitet werden, für die Landesbeteiligungen werden die betroffenen Fälle erhoben und die rechtliche Umsetzbarkeit geprüft.


Kärnten: Das Land wird die bundesgesetzliche Regelung übernehmen. Das erklärte ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Im Landesdienst sind – inklusive der Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft Kabeg – rund 20 Personen von den vorgesehenen Änderungen betroffen. Wie viele es in den landeseigenen Gesellschaften sein werden, werde gerade erhoben.


Oberösterreich wird das Gesetz zu den Sonderpensionen im vollen Umfang übernehmen. Alle Landesgesellschaften werden demnach von der Regelung, die analog zum Bund mit Beginn 2015 in Kraft treten soll, erfasst.


Die Steiermark will die Regelung grundsätzlich übernehmen und prüft derzeit, welche Anpassungen notwendig sind. Gelten sollen diese für die Landesgesellschaften – Spitäler, die Energie Steiermark und die Hypo Steiermark. Ziel sei ein paralleles Inkrafttreten mit dem Bund. In der Steiermark gibt es bereits Solidarbeiträge und auch ein Pensionssicherungsbeitrag wurde vor einigen Jahren eingeführt.


Salzburg will sich die neuen gesetzlichen Regeln, die im Nationalrat beschlossen werden, ansehen und dann eine geeignete landesgesetzliche Regelung schaffen. Derzeit werden bei allen landesnahen Einrichtungen und Tochtergesellschaften deren Pensionsregelungen und Höchstpensionen erhoben. Diese Datenerhebung läuft noch bis Anfang Juli, um im Herbst ein Gesamtpaket zu schnüren.


Vorarlberg gibt sich bei der Umlegung der Sonderpensionsregelung auf Landesebene abwartend.


• In Tirol ist derzeit keine Umsetzung geplant.(ett/APA)

ZUR PERSON

August Wöginger ist als ÖVP-Sozialsprecher im Nationalrat in die Beratungen über die Sonderpensionen eingebunden. Er findet die nachträglichen Kürzungswünsche „ein bisschen eigenartig“. [ APA ]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2014)

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