SPÖ und ÖVP haben im Nationalrat einen Antrag eingebracht, um die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete um gut ein Viertel anzuheben.
SPÖ und ÖVP wollen das Spesen- und das Mitarbeiterbudget der Abgeordneten erhöhen. Einen entsprechenden Antrag haben die Abgeordneten Otto Pendl (SPÖ) und August Wöginger (ÖVP) am Donnerstag eingebracht, berichten die "Vorarlberger Nachrichten" (Wochenend-Ausgabe). In Kraft treten soll die Anhebung Anfang August.
Abgeordnete können zusätzlich zum normalen Gehalt Spesen abrechnen (unter anderem für Fahrtkosten aus dem Wahlkreis nach Wien, Übernachtungen und Bürokosten). Außerdem erhalten sie Zuschüsse für die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter, die sie bei der Arbeit unterstützen.
Die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete (derzeit maximal 506,4 Euro pro Monat plus 253,2 Euro Entfernungszulage pro halber Stunde Reisezeit) soll um gut ein Viertel auf bis zu 643,67 Euro angehoben werden, die Entfernungszulage auf 321,83 Euro. Begründet wird dies damit, dass die Spesen durch die jüngsten Nulllohnrunden für Politiker mehrmals nicht angehoben wurden: "Dies führt soweit, dass einige Abgeordnete die An- und Abreisen zum Parlament sowie die Nächtigungen in Wien zum Teil aus den normalen Bezügen finanzieren mussten und nicht aus den Aufwendungen decken konnten."
Ebenfalls angehoben werden soll das Gehaltsbudget der Abgeordneten für ihre Mitarbeiter - und zwar um gut ein Drittel von 3.197,5 auf 4.291,1 Euro monatlich. Begründet wird dies mit dem wachsenden Arbeitsaufwand im Parlament - unter anderem deshalb, weil "in Zukunft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses voraussichtlich ein Minderheitsrecht werden" wird.
Deutlich angehoben werden auch die Zuschüsse für Abgeordnete mit Behinderung. Diese machen derzeit - je nach schwere der Behinderung - zwischen drei und neun Prozent der Aufwandsentschädigungen aus. Künftig sollen die Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete mit Behinderungen um 7,5 bis 22,5 Prozent angehoben werden.
Die Gesamtkosten für die Anhebung beziffert der Antrag nicht.
(APA)