Das Parlament gibt sich neue Regeln

PK ´KONTROLLINSTRUMENT UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS NEU´: LOPATKA
PK ´KONTROLLINSTRUMENT UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS NEU´: LOPATKA(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Kleidungsvorschriften für Abgeordnete, Twitterverbot, Geheimhaltungsregeln und U-Ausschuss-Reform: Welche Gesetze die Parlamentarier für sich selbst planen.

Wien. Nur noch wenige Wochen bis zur Sommerpause im Nationalrat. Bis dahin wollen die Parteien nicht nur Gesetze wie jene zur Abwicklung der Hypo-Alpe-Adria beschließen, sondern auch dem Parlament selbst neue Regeln verpassen. Eine Übersicht, welche Probleme sich dabei auftun, und was wohl auf die lange Bank geschoben wird:

1 Geheimes soll geheim bleiben

Nächsten Dienstag verhandeln die Klubchefs über neue Geheimhaltungsregeln – sie gelten beispielsweise für Dokumente, die aus Ministerien kommen und dem Amtsgeheimnis unterliegen. Ein erster Entwurf, ausgearbeitet vom Zweiten Nationalratspräsidenten, Karlheinz Kopf (ÖVP), hat für erhebliche Kritik bei den Oppositionsparteien gesorgt. Darin sind vier Geheimhaltungsstufen vorgesehen. Bei Weitergabe von streng geheimen Dokumenten soll es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Die Klassifizierung soll der Autor des Dokuments vornehmen, das Parlament könnte falsche Einstufungen korrigieren.

Zu einem Problem würden die neuen Regeln bei den Untersuchungsausschüssen. Denn dort wird bei der Befragung von Zeugen ständig aus nicht öffentlich zugänglichen Dokumenten zitiert. „Wenn das Gesetz so kommt wie geplant, können U-Ausschüsse in heutiger Form nicht mehr stattfinden“, kritisiert der grüne Abgeordnete Dieter Brosz. Dann müsse man die meiste Zeit hinter verschlossenen Türen verhandeln. Allerdings sei der Opposition schon zugestanden worden, dass sie U-Ausschuss-Dokumente in ihren Berichten verwenden darf. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit sei damit doppelt sinnlos.

Noch kaum diskutiert wurde ein weiterer Punkt in Kopfs Vorschlag: ein Verwertungsverbot. Das könnte weitreichende Folgen für die Medienfreiheit haben: Das Zitieren aus internen Quellen von Ministerien würde damit unter Strafe gestellt.

2 Untersuchungsausschüsse werden zum Minderheitsrecht

Die Opposition darf künftig U-Ausschüsse einberufen – soweit sind sich alle Parteien einig. An den Details wird aber noch gefeilt. Neben dem Thema Geheimhaltung (siehe oben) ist noch offen, ob die Opposition auch im Alleingang Akten anfordern und Zeugen laden darf. Bei der Frage, wer den Vorsitz führt, steht eine Einigung bevor: Diese Rolle dürfte den Parlamentspräsidenten zukommen.

3 Twittern aus Ausschüssen bleibt vorerst erlaubt

Nationalratspräsident Kopf plädierte in seinem Vorschlag auch für ein Verbot von Social-Media-Aktivitäten in nicht öffentlichen Ausschüssen. Twittern sollte verboten werden, um den Gesetzesfindungsprozess nicht zu behindern. Zumindest kurzfristig wird sich da aber nichts tun; die Klubchefs wollen über das Thema erst zu einem späteren Zeitpunkt verhandeln.

4 Kleidervorschriften und Strafen für Abgeordnete

ÖVP-Mandatar Erwin Rasinger stößt sich an Abgeordneten im Kapuzenpullover und mit aufgerollten Hemdsärmeln, sein Klubchef Reinhold Lopatka will Strafen für Mandatare, die die „Würde des Hauses“ gröblich verletzen. Beide Vorschläge werden wohl auf die lange Bank geschoben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2014)

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