Schrift zu klein? EU-Wahl wird angefochten

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Laut Liste „EU-Stop“ war auch Doppelwahl möglich.

Wien. Sie waren die Überraschung der EU-Wahl: 2,76 Prozent erreichte die Liste EU-Stop und schaffte damit das beste Ergebnis aller Kleinparteien. Für den Einzug in das Plenum freilich reichte das nicht. Nun ficht die Liste die Wahl an.

Die von Robert Marschall angeführte Partei, die den EU-Austritt Österreichs anstrebt, wandte sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Sie prangert etwa an, dass es Doppelstaatsbürgern möglich gewesen sei, in zwei verschiedenen EU-Ländern zugleich zu wählen (auch wenn dies gesetzlich verboten ist). Zudem sei es durch die Briefwahl in Österreich möglich gewesen, schon vor dem Wahltag seine Stimme abzugeben. Parlamentsparteien hätten leichter kandidieren können als übrige. Auch dass Platz drei auf dem Stimmzettel leer geblieben ist (weil die Liste Martin nicht mehr kandidiert hat) und viele die Kandidatennamen wegen der „Fuzzischrift“ (4 pt) nicht lesen hätten können, wird in der Wahlanfechtung behauptet.

Chancen begrenzt

Juristen geben der Anfechtung eher wenig Chancen: Selbst wenn einer der Punkte einen Wahlrechtsverstoß darstellen sollte, gibt das Gericht Anfechtungen nur statt, wenn die Verstöße das Wahlergebnis auch bedeutend beeinflusst haben. Der VfGH muss über die Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Einbringung der Beschwerde (vergangenen Freitag) entscheiden. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.06.2014)

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