Verhetzung: Königshofer zu Geldstrafe verurteilt

Werner Königshofer
Werner KönigshoferAPA/PARLAMENTSDIREKTION (MIKE RAN)
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Der frühere FPÖ-Abgeordnete muss 800 Euro zahlen. Er hatte auf "nicht schuldig" plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der frühere FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Dem aus der Partei ausgeschlossenen Tiroler wurde vorgeworfen, durch einen Artikel mit Angriffen auf Muslime ("Tirol oder Türol") auf seiner Homepage ethnisch-religiöse Gruppen herabgesetzt zu haben.

Freigesprochen wurde Königshofer hingegen vom Vorwurf, durch ein im November 2011 ergangenes E-Mail an Tiroler Landtagsklubs ebenfalls zur Verhetzung beigetragen zu haben. Das E-Mail sei laut Richterin Martina Kahn keiner "breiten Öffentlichkeit" zugänglich gewesen, weshalb der Tatbestand der Verhetzung nicht erfüllt sei.

"Hass und Verachtung geschürt"

Mit dem Artikel "Tirol oder Türol" habe der ehemalige Politiker laut Kahn jedoch Hass und Verachtung geschürt und zu einem massiven Aufbau eines Feindbildes beigetragen. "Was Sie damit angerichtet haben ist nicht wieder gutzumachen", meinte die Vorsitzende in Richtung des Angeklagten.

Königshofer hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Er habe den Artikel nicht selbst verfasst, sondern von einer anonymen Person zugeschickte bekommen, verteidigte sich der Tiroler. Er räumte jedoch ein, die Anweisung, den Artikel auf seine Homepage zu stellen, gegeben zu haben. Die Schrift würde laut Königshofer "die Entwicklung der Verhältnisse in Tirol nicht unrichtig darstellen".

Der Politiker zog mehrmals das Recht der freien Meinungsäußerung zu seiner Verteidigung heran. Diese sei laut der Richterin jedoch "nicht schrankenlos ausübbar". "Sie haben das Pamphlet gelesen, verstanden und in den Grundzügen für vernünftig gehalten", meinte Kahn. Es spiele keine Rolle, ob Königshofer der Verfasser war, er habe es veröffentlicht.

Konkret wurde der Ex-Politiker am Freitag zu 200 Tagessätzen á vier Euro, insgesamt also 800 Euro unbedingt verurteilt (nicht rechtskräftig). Die Strafe fiel eher niedrig aus, weil das Urteil von der Richterin nur als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung Königshofers wegen übler Nachrede in einem anderen Fall verhängt wurde. Dafür hatte Königshofer 2012 rechtskräftig 5000 Euro Strafe teilbedingt ausgefasst. Er hatte einem Datenforensiker öffentlich unterstellt, in Königshofers Namen eine Datei an eine Neonazi-Homepage gemailt zu haben.

(APA/Red)

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