Neues Beamtendienstrecht: "Ziel ist Entwurf in dieser Legislaturperiode"

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Die Personalvertretungswahlen im öffentlichen Dienst werfen bei Reformvorhaben ihre Schatten voraus.

Wien. In dem für die Bundesbediensteten zuständigen Kanzleramtsministerium sieht man keinen Grund für Hektik bei dem geplanten neuen Beamtendienstrecht und bei einer Neuregelung beim Gehaltsschema. „Ziel ist es, einen Entwurf für ein neues Dienstrecht in dieser Legislaturperiode vorzubereiten“, wurde der „Presse“ im Büro von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) als Reaktion auf einen Vorstoß von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, die auch Bundesobfrau des ÖVP-Arbeitnehmerbundes (ÖAAB) ist, erklärt. Die ÖVP-Politikerin hatte in der „Presse am Sonntag“ an den Kanzleramtsminister appelliert, für Verhandlungen über ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für den öffentlichen Dienst sei es mittlerweile „fünf vor zwölf“. Mikl-Leitner hatte darauf verwiesen, dass schon unter Ostermayers Vorgängerinnen in den vergangenen Jahren ohne Ergebnis erste Anläufe für die Umstellung des Dienstrechts und der Gehaltskurve unternommen worden waren.

Eine Neuregelung des Dienstrechts und der Besoldung für künftig neu in den öffentlichen Dienst eintretende Mitarbeiter ist auch Teil des von SPÖ und ÖVP im Dezember des Vorjahres vereinbarten Koalitionspakts. Diese Änderung soll demnach über den Bundesdienst hinausgehen und für neue Beschäftigte ein einheitliches Dienst- und Gehaltsrecht in Bund, Ländern und Gemeinden bringen. Derzeit gibt es nicht nur in Bund und Ländern unterschiedliche Regelungen, sondern durch die Aufsplitterung in den Gemeinden mehr als 200 verschiedene Varianten.

„Es laufen intern Vorarbeiten auf Expertenebene“, ebenso in der zuständigen Sektion, wird im Kanzleramtsministerium versichert. Dort sieht man sich im Zeitplan. Nicht nur die ÖAAB-Chefin und Innenministerin drängt allerdings bei dem Vorhaben zu größerer Eile. Die von Fritz Neugebauer geführte Beamtengewerkschaft hat schon vor Monaten in einem Schreiben an den Kanzleramtsminister auf rasche Verhandlungen über ein neues Dienst- und Gehaltsrecht gepocht, nachdem die Umstellung für die Lehrer nach langwierigen Verhandlungen und Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Gewerkschaftern im Dezember des vergangenen Jahres doch vom Nationalrat beschlossen worden ist. Ostermayer hat grundsätzlich Bereitschaft zu Gesprächen signalisiert, die vorerst aber auf Expertenebene geführt werden sollen.

Die aufgebrochene Debatte um Dienstrecht und Gehälter läuft vor dem Hintergrund der bevorstehenden Personalvertretungswahlen im öffentlichen Dienst ab. Ende November sind die immerhin rund 132.000 Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes zur Neuwahl ihrer Personalvertretungen, die alle fünf Jahre anstehen, aufgerufen. Das ist ein Mitgrund, warum die Gewerkschaft nach der Neuauflage der rot-schwarzen Koalition nun im heurigen Jahr bereits versucht hat, den Druck auf die Regierung und Ostermayer zu erhöhen. Für die Gewerkschaft ist jedoch Bedingung, dass es neben der Änderung des Dienstrechts auch zu einer Umstellung der Gehaltskurve mit höheren Bezügen beim Einstieg in den öffentlichen Dienst und einer flacheren Gehaltskurve kommt.

Zustimmung des Finanzministers nötig

Genau an diesem Punkt hat sich die Diskussion bisher am meisten gespießt. Denn höhere Einstiegsgehälter sind naturgemäß auch mit höheren Kosten verbunden. Diese Mehrkosten sind in der Vergangenheit mit rund 200 Millionen Euro pro Jahr beziffert worden.

Diese Wünsche stehen im Widerspruch zu dem ausgerufenen Sparkurs für 2014 und 2015 sowie zum erklärten Ziel, 2016 ein Nulldefizit zu erreichen. Das bedeutet, dass neben einer Einigung von Kanzleramtsminister mit Gewerkschaftern auch die Zustimmung von Vizekanzler Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) notwendig wäre. Dazu kommt, dass für ein bundesweit einheitliches Dienstrecht auch eine Vereinbarung mit Landes- und Gemeindevertretern erforderlich wäre.

Mikl-Leitner argumentiert wie die Beamtengewerkschaft, dass ein attraktiveres neues Dienstrecht auch aus einem anderen Grund rasch umgesetzt werden müsste. Der Öffentliche Dienst stehe beim Rekrutieren von Mitarbeitern auch in zunehmender Konkurrenz zu den Unternehmen in der Privatwirtschaft.

AUF EINEN BLICK

Beamtendienstrecht. Im rot-schwarzen Regierungspakt aus dem Dezember 2013 ist als Vorhaben für die Gesetzgebungsperiode bis zum Jahr 2018 ein österreichweit einheitliches Dienstrecht für neue Mitarbeiter in Bund, Ländern und Gemeinden vorgesehen. Dieses ist in den vergangenen Jahren immer wieder aufgeschobenen worden. Für schon im Dienst befindliche Mitarbeiter wird derzeit die Möglichkeit überlegt, dass sie ins neue Dienstrecht optieren und damit wechseln können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.