Sozialhilfe: Mindestsicherung schließt viele Flüchtlinge aus

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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UNO-Flüchtlings-Organisation kritisiert Sozialminister Buchinger: Keine Unterstützung für „subsidiär Schutzberechtigte“.

Wien. Die von Sozialminister Erwin Buchinger forcierte Mindestsicherung weist Lücken auf. Die UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR kritisiert, dass in dem von Buchinger ausgeschickten Entwurf zwei wesentliche Gruppen nicht berücksichtigt sind: die subsidiär Schutzberechtigten und die Staatenlosen.

In dem vom Sozialministerium ausgeschickten Entwurf ist taxativ aufgezählt, wer ab Inkrafttreten der Mindestsicherung – frühestens Juli 2009, spätestens Jänner 2010 – Sozialhilfe in Höhe von 747 Euro erhalten wird. Anerkannte Flüchtlinge sind in der Liste enthalten, nicht aber die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten – das sind jene, denen der Asylstatus verweigert wurde, die aber nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden dürfen, etwa weil dort Bürgerkrieg herrscht.

Flüchtlinge bevorzugt

Für Roland Schönbauer, Leiter des Wiener UNHCR-Büros, eine unverständliche Unterscheidung. Denn seit dem Vorjahr gelte eine EU-Richtlinie, nach der anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte im Sozialbereich gleichgestellt werden müssen. Am Arbeitsmarkt sei dies bereits umgesetzt, beide Gruppen haben uneingeschränkten Zugang. Auch im Sinne der Integration wäre der Zugang zur Sozialhilfe sinnvoll, meint Schönbauer. Und: In der Regel werden diese Menschen hier bleiben.

Wie groß die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten ist, lässt sich nicht genau abschätzen. Im Vorjahr bekamen 1600 Personen diesen Status zugesprochen. Ein Teil von ihnen könnte aber noch als Asylwerber anerkannt werden.

Genauer eingrenzbar ist die Gruppe der Staatenlosen: Rund 500 Personen ohne Staatsbürgerschaft halten sich derzeit legal in Österreich auf. Auch sie haben nach dem Entwurf des Sozialministeriums keinen Zugang zur Mindestsicherung. Auch bei ihnen sieht Schönbauer aber einen Rechtsanspruch, denn Österreich sei im Vorjahr einem internationalen Übereinkommen beigetreten, wonach Staatenlose bei Sozialgesetzen wie eigene Staatsbürger behandelt werden müssen. Das muss aber noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Im Sozialministerium verweist man auf unterschiedliche Rechtsansichten zu dem Thema. Auf Wunsch der Länder seien die Schutzberechtigten nicht auf die Liste gekommen – was aber nicht ausschließe, dass sie die Mindestsicherung doch bekommen. Außerdem warte man noch das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens ab.

AUF EINEN BLICK

Die Mindestsicherung soll frühestens ab Juli 2009, spätestens ab 2010 kommen. Sie wird 747 Euro betragen und 14 Mal jährlich ausbezahlt. Vermögensgrenze: 3500 Euro. Arbeitswilligkeit ist Voraussetzung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2008)

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