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Sexualstrafrecht: Platter präzisiert Kriterien

09.05.2008 | 11:53 |   (DiePresse.com)

Der Innenminister plädiert für einen kompletten Ausschluss der Tilgungsfrisst bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen und in anderen Fällen. Eine Erhöhung des Strafrahmens ist für ihn unverzichtbar.

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Innenminister Günther Platter (ÖVP) hat die Kriterien für einen Ausschluss der Tilgung bei Sexualstraftaten präzisiert. "Klar für mich ist, dass bei schweren Delikten wie beispielsweise dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, bei schweren oder gewerbsmäßigen Fällen von Kinderpornografie und bei Vergewaltigung eine Tilgung überhaupt ausgeschlossen werden muss", sagte er am Freitag.

Nicht nur bei Todesfolge

"Mir geht es nicht um jene Delikte, die bei Todesfolge mit lebenslangen Haftstrafen bedroht sind. Das muss sowieso klar und selbstverständlich sein - daran wird auch sicher nicht gerüttelt", stellte Platter klar. "Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass eine Tilgung bei schweren Sexualdelikten ausgeschlossen sein muss - nicht nur bei Todesfolge." Nun hofft Platter auf auf "konstruktive Gespräche" mit dem Justizministerium, "damit wir schon bald den Ausschluss der Tilgungsfrist für diese schweren Sexualdelikte und auch die verpflichtenden Berufsverbote ohne Ermessensspielraum für den Richter verankern können".

Derzeit ist in zwei Fällen von Sexualdelikten eine Tilgung ohnehin ausgeschlossen: nämlich bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Unmündigen jeweils mit Todesfolge. Bei beiden Vergehen droht auch lebenslange Haft.

Davon unabhängig ist für Platter eine Erhöhung des Strafrahmens bei Sexualdelikten unverzichtbar: "Es kann nicht sein, dass Vermögensdelikte teilweise mit höheren Strafen bedroht sind als Sexualdelikte. Wenn etwa sexueller Missbrauch von Unmündigen mit geringerer Strafe als ein schwerer Diebstahl bedroht ist, dann stimmt für mich die Relation einfach nicht. Es braucht beinharte Strafen für Peiniger."

Nun gilt es für Platter, einen Katalog dieser schweren Delikte zu erstellen, für die die Tilgung gänzlich ausgeschlossen sein soll. "Sexualstraftaten gehören zu den abscheulichsten, grausamsten Verbrechen. Diese Verbrechen dürfen nicht gelöscht werden", so der Innenminister. "Wenn jemand schwere Sexualstraftaten begeht, dann muss derjenige auch damit rechnen, dass diese für immer im Strafregisterauszug ersichtlich sind."

(APA)

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7 Kommentare
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Wichtiger als der Kampf gegen Einzelverbrecher ist der Kampf gegen die Mafia in Österreich!

Meiner Meinung nach sollte mal reiner Tisch gemacht werden und versucht werden alle Opfer von Verbrechern, die jetzt noch durch Verbrecher in Verliesen in Österreich einsperrt sind, durch eine Generalamnestie frei zu bekommen.

Beispielsweise könnte so auch Frau Justizministerin Berger ihre Haut retten, in deren Auftrag ein Buchautor aus Spanien meiner Meinung und nach Auffassung sehr vieler anderer Menschen nach Österreich entführt wurde und in ein Verlies gesperrt wurde.

Das größte Verbrechen - das weiss man ja im Zusammenhang mit (Inter)nationalsozialisten - ist staatlich organisiertes Verbrechen.

Nur weil sich ein kritischer österreischischer Buchautor etwas geschieben hat, was Möchtegernmächtigen nicht passt, wurde er eingesperrt.

Auch Fritzl - in meinen Augen auch ein Möchtegernmächtiger - sperrte seine Tocher, seinen Angaben nach ein, da sie sich anders entwickelte als er es vorsah.

Prolet
09.05.2008 15:19
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Weil die show weitergehen muss!

Das "danach" abstrafen mit allen mitteln, ich erwähnte es schon, erscheint mir als dümmliche rache die den opfern neue gefahren bringt.

In einem Kaffee hörte ich zwei polizisten, die da meinten, wenn notwehr dann tödlich, weil blöde fragen kann der danach nicht mehr beantworten.

All das hat mich überzeugt, das "bevor" und beim "danach" ist die besserstellung der opfer wichtiger als eine tilgungsänderung.

Einsperren hilft sowieso nur bei einem erkannten täter.

Ich finde die regenlmäßigen untersuchungen viel propater, auch wenn einige der meinung sind, das ist zu viel eingriff in die privatsphäre.

Diese zu schützen ist doch aufgabe der gemeinschaft und die lösung, schwierige kinder in ein heim abzuschieben ist noch schlimmer, weil dort wird nicht auf das gestörte wesen eingegangen sondern eher nur unterdrückt.

Möglicherweise sind wir bereits dekadent und können den widersprüchlichen anfordnungen der behörden nicht mehr gerecht werden?


Ein dickes PLUS für PLATTER!

Etwas, spät aber doch kommt einem Teil der politisch Verantwortlichen die Erkenntnis, dass Vergewaltigungen möglicherweise ein dramatischerer Eingriff in Leben darstellen als Beraubung!
Zum Schutz der Frauen und Kinder ist jede Maßnahme recht. Wieder einmal zeigen sich Grüne und Rote als das, was sie sind, nämlich als MENSCHENFEINDE.

Antworten Gast: Gast19
09.05.2008 16:29
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Re: Ein dickes PLUS für PLATTER!

3.) Vorgegebener Altruismus. Das nur anhand der Menge der als nichtzugehörig zu erfassende "wir" hinter dem "uns" wird als Leidensgemeinschaft erfahrbar gemacht, was den geäusserten Inhalten eine moralische Komponente verleiht.

4.) Wiederverwendbarkeit. Der fehlende konkrete Personenbezug sowohl hinter dem "wir" als auch hinter den "Gutmenschen" hat zum Effekt, daß sowohl die opake Opfergruppe als auch die opake Tätergruppe fallabhängig und unkontrolliert bewertet werden können.

In diesen wenigen Worten steckt viel Willkür und viel Kalkül - entweder durch andere und durch den Autor nicht wahrgenommen oder durch den Autor bewusst instrumentalisiert.

Das sollte jeder, der geneigt ist, diesem Kommentar zuzustimmen, zuvor bedacht haben.

Antworten Gast: Siegfried
09.05.2008 13:28
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Re: Ein dickes PLUS für PLATTER!

Außer es handelt sich um Ausländer; die dürfen sogar kriminell sein und werden von unseren Gutmenschen verteidigt.

Antworten Antworten Gast: Gast
09.05.2008 17:48
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Re: Re: Ein dickes PLUS für PLATTER!

Meinen Sie auch einschlägige katholische Geistliche?

Antworten Antworten Gast: Gast19
09.05.2008 16:19
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Re: Re: Ein dickes PLUS für PLATTER!

Die Verwendung von Possesivpronomina bei der Adressierung virtueller politischer Gegner hat mehrere gewollte Effekte:

1.) Entmenschlichung. Es findet eine Pejoration des ohnehin schon pejorativen Hetzbegriffs "Gutmensch" statt. Dem Besitz eines nicht näher genannten Kollektivs(*) überschrieben, wird das Subjekt somit verdinglicht, in Harmonie mit der Absicht, ihm auf verbaler Ebene alles Menschliche zu entziehen.

2.) Gängelung. Durch das beitzanzeigende Fürwort wird nicht nur ein virtuelles Kollektiv generiert, sondern gleichsam ein Marschbefehl: Die Abgrenzung dieses Kollektivs von dem zur Schau gestellten Individuum (bzw. von einem Repräsentanten einer zur Schau gestellten vermeintlich existierenden Gruppe) dient gleichzeitig als impliziter Verhaltenskodex.

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