Vorratsdaten zu Fall gebracht

VERKUeNDUNG DER ENTSCHEIDUNG DES VFGH ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG: HOLZINGER
VERKUeNDUNG DER ENTSCHEIDUNG DES VFGH ZUR VORRATSDATENSPEICHERUNG: HOLZINGER(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger sei ein zu gravierender Eingriff, sagt der VfGH. Zu Fall brachte das Gesetz ein Jurist, der es selbst geschrieben hatte.

Wien. Da saß er nun, mit einem zufriedenen Lächeln. Kurz zuvor hatte er noch mit einem Tuch den Schweiß von der Stirn gewischt. Doch als die Richter den Saal betraten und ihr Erkenntnis verlasen, wich die Anspannung der Freude. Christof Tschohl hat es geschafft. Er hat die Vorratsdatenspeicherung in Österreich gekippt. Die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger (wer hat mit wem wann via Telefon oder Internet kommuniziert) verstoße gegen die Grundrechte, urteilte am Freitag der Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Niemand wusste besser als Tschohl, wie man das Gesetz zu Fall bringen konnte. Denn der 36-jährige Jurist und Techniker hatte es mitgeschrieben. Als sich Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) entschied, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, beauftragte sie das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte. Es sollte einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der die EU-Richtlinie schonend in Österreich umsetzte. Tschohl, Mitarbeiter am Institut, schrieb sodann am Entwurf für das 2012 in Kraft getretene Gesetz. Doch schon damals erklärte er, dass die Frage der Vereinbarkeit mit den Grundrechten noch von den Gerichten zu klären sein würde.

Diese Frage hat Tschohl, nun Leiter des digitalen Zentrums für Menschenrechte, klären lassen. Seinem Antrag und dem seines Freundes Michael Seitlinger (Mitarbeiter einer Telekommunikationsfirma) gab der VfGH statt. Der Antrag der Kärntner Landesregierung wurde am Freitag (wie schon zuvor eine Sammelbeschwerde von Bürgern) wegen Antragsfehlern abgelehnt.

Doch warum schritt der VfGH ein? Bereits zuvor hatte der EU-Gerichtshof (nach Tschohls Beschwerde) entschieden, dass die EU-Richtlinie überschießend sei und diese aufgehoben. Nun musste der VfGH klären, ob die österreichische Regelung noch Bestand haben darf. Darf sie nicht. Denn es handle sich bei ihr um „einen gravierenden Eingriff in die Menschenrechte“, wie bei der Verlesung des Urteils VfGH-Präsident Gerhart Holzinger erklärte.

Richterplädoyer für Freiheit

Ein zu gravierender Eingriff, um ihn mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (die in Österreich im Verfassungsrang steht) in Einklang bringen zu können. Die Verhältnismäßigkeit werde bei diesem Eingriff in die Grundrechte nicht gewahrt, sagte Holzinger, zumal ja jeder überwacht wird. Zum Teil hörten sich die Worte des VfGH wie ein Plädoyer für Freiheitsrechte an. „Jeder einzelne und seine freie Persönlichkeitsentwicklung sind nicht nur auf öffentliche, sondern auch auf vertrauliche Kommunikation angewiesen“, betonte Holzinger.

Der Bundeskanzler wurde vom VfGH verpflichtet, das Erkenntnis noch am Freitag kundzumachen. Ab heute, Samstag, soll die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft sein. Bisher hat gegolten, dass die Daten aller Bürger sechs Monate lang zu speichern sind und bei Verlangen eines Richters herausgegeben werden müssen, wenn der Verdacht auf bestimmte Delikte vorliegt. Kritiker rügten, dass die Speicherung unter dem Titel „Kampf gegen den Terror“ eingeführt wurde, in der Praxis die Daten aber nie wegen Terrorverdachts, sondern meist wegen Diebstahls angefordert wurden.

Das Infrastrukturministerium begrüßte am Freitag die Aufhebung der (zum Teil eigenen) Gesetze. Justiz- und Innenministerium erklärten, nach Alternativen zu suchen.

Suche nach Alternativen läuft

Etwa dem Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die Speicherung von Verbindungsdaten eines begrenzten Personenkreises bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts erfolgt. Zudem kann die Justiz bei Verdachtsmomenten auch noch auf Daten zugreifen, die zu Verrechnungszwecken von Telekommunikationsunternehmen gespeichert wurden. Diese werden aber nur über kürzere Zeiträume archiviert.

Die Vorratsdaten aller Bürger zu speichern sei nach dem Urteil aber auch für künftige Gesetze ausgeschlossen, hieß es aus Regierungskreisen zur „Presse“. Diese Massenspeicherung sei „faktisch tot“, sagt auch Tschohl. Und strahlt wieder über das ganze Gesicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.06.2014)

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