Arbeiter und Angestellte sollen gleicher werden

12.05.2008 | 18:17 |  KARL ETTINGER (Die Presse)

Kündigungen, Arbeitsrecht: ÖGB und Wirtschaft starten Gespräche. Im Zuge der Neuregelung peilt der Gewerkschaftsbund auch günstigere Regelungen, beispielsweise für freie Dienstnehmer, an.

WIEN. Das Maßnahmenpaket für ältere Arbeitnehmer war der zehnte Streich, und der elfte folgt sogleich: Nachdem die Sozialpartner bereits seit dem Antritt der rot-schwarzen Regierung Konzepte von der stufenweisen Einführung für 1000 Euro Mindestlohn bis zur gerade heftig umkämpften Sanierung der Krankenkassen der Koalition übermittelt haben, wenden sich Wirtschafts- und Arbeitnehmervertreter einer neuen Aufgabe zu. Denn nun laufen vorerst auf Expertenebene Gespräche über weitere Schritte zur Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten an.


Modernisierung, aber wie?

Immerhin stehen dabei für die einzelnen Arbeitnehmer und für Unternehmen zentrale Fragen auf dem Programm, darunter die Kündigungsfristen, Dienstfreistellungen oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. „Das soll einigermaßen vereinheitlicht werden“, nennt der für Sozial- und Arbeitsrecht zuständige Leitende Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz, im Gespräch mit der „Presse“ als Ziel. Wobei derzeit nicht in allen Bereichen die Angestellten besser gestellt sind. Bei Arbeitsunfällen seien sogar die Arbeiter günstiger dran, erläutert der Sozialexperte.

Im Zuge der Neuregelung peilt der Gewerkschaftsbund auch günstigere Regelungen, beispielsweise für freie Dienstnehmer, an. Diese sollten nach der sozialrechtlichen Gleichstellung so aussehen, dass Personen, „die in wirtschaftlicher Abhängigkeit von einem Auftraggeber arbeiten“, auch in den Genuss kollektivvertraglicher Schutzbestimmungen kommen. Dabei räumt Achitz gleich von vorneherein ein, dass Differenzen absehbar sind: „Ich kann mir vorstellen, dass sich die Wirtschaftskammer unter Modernisierung etwas anderes vorstellt.“

Grundsätzlich müssten geltende Regelungen für Arbeiter und Angestellte im Zuge einer Modernisierung „durchforstet“ werden. So gebe es beispielsweise noch jahrzehntealte Bestimmungen, wonach – zumindest theoretisch – Mitarbeiter nur wegen ekelerregender Krankheiten entlassen werden können. Achitz rechnet selbst damit, dass die Gespräche einige Monate in Anspruch nehmen werden. Jedenfalls will der ÖGB noch in dieser Legislaturperiode ein Ergebnis auf den Tisch legen.

Innerhalb der Regierung wird derzeit heftig über eine „Alarm“-Regelung diskutiert, welche Maßnahmen zur Sicherung der Pensionsfinanzierung bei einer weiteren Steigerung der Lebenserwartung zu treffen sind. Das will Sozialminister Erwin Buchinger mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein noch im Mai klären.


Invaliditätspensionen umstritten

Der nächste Pensionskonflikt steht schon vor der Tür. Denn bis zum Sommer soll geklärt werden, in welcher Form die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen neu geregelt werden. Wirtschaftsvertreter verweisen seit längerem darauf, dass die Invaliditätspension nach der von der schwarz-blauen Regierung beschlossenen schrittweisen Anhebung des Frühpensionsalters zum „Schlupfloch“ für einen vorzeitigen Ruhestand geworden sei. Ende April erreichte die Zahl der Invaliditätspensionen mit knapp 444.000 einen neuen Höchststand.

„Das Sparpotenzial, das manche sehen, hält sich in Grenzen“, lautet die Reaktion des Leitenden ÖGB-Sekretärs: „Insgesamt wird es nicht billiger.“ Er tritt dafür ein, das System in beide Richtungen anzugleichen: Denn manche, die nach den geltenden Regelungen krankheitsbedingt in Pension gehen müssen, könnten zumindest noch teilweise einer Beschäftigung nachgehen. Andere Menschen müssten hingegen trotz offenkundiger massiver gesundheitlicher Beeinträchtigung noch arbeiten.

Bei Invaliditätspensionen gibt es eine gravierende Ungleichheit: Angestellte und Facharbeiter können, weil für sie ein sogenannter Berufsschutz gilt, nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, weshalb ihnen der Weg in die Pension offensteht. Für ungelernte Arbeitskräfte gibt es keinen solchen Berufsschutz. Achitz stellt gleich vorbeugend fest: „Den Berufsschutz abschaffen, ist für uns keine Lösung!“ Die im internationalen Vergleich hohe Rate an Invaliditätspensionen rühre auch daher, dass diese ab dem Regelpensionsalter in Österreich, anders als in anderen EU-Staaten, weiter als Invaliditätspensionen gelten.

ZUR PERSON

Bernhard Achitz (42) ist seit Beginn 2008 als Leitender ÖGB-Sekretär zuständig für Grundsatzfragen. Der Jurist, ein gebürtiger Wiener, war maßgeblich in die Erstellung des Gesundheitsreform-Konzepts der Sozialpartner eingebunden. Achitz ist auch stellvertretender Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der Sozialversicherung, einem Gremium, in dem die einzelnen Krankenkassen vertreten sind. [Michaela Bruckberger]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2008)


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6 Kommentare
 
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Von Silvester am 13.05.2008 um 09:43

Erst wenn jedermann ein auskömmlicher Arbeitsplatz

garantiert ist, ist es gerechtfertigt alle sogenannten "Schlupflöcher", die in die vermeintliche Frühpension führen, zu stopfen. Solange das nicht gewährleistet ist, handelt es sich um Halsabschneiderei!

Antworten Von Ophicus am 13.05.2008 um 14:05

Re: Erst wenn jedermann ein auskömmlicher Arbeitsplatz

Die Pension ist ein erarbeitetes Recht, das daher auch in Relation zur Eigenleistung stehen muss. Die Unterstützung von Arbeitslosen ist eine Sozialleistung, und muss daher in Relation zum Grundbedarf eines Menschen stehen. Es ist daher nicht im Mindesten angebracht die (Früh-)pension als Mittel zur Absicherung von Arbeitslosen zu verwenden.

Antworten Antworten Von Silvester am 14.05.2008 um 08:02

Re: Re: Erst wenn jedermann ein auskömmlicher Arbeitsplatz

Da haben Sie schon recht. Nur dem Arbeitslosen vorzuwerfen, daß er bei Arbeitslosigkeit die Frühpension anstrebt, so dies irgendwie möglich ist, anstatt sich eine Kugel in den Kopf zu jagen, ist doch irgendwie verständlich, oder nicht?
Der Fehler liegt nicht beim Arbeitslosen bzw. Frühpensionisten, sondern beim System. Daher meine Forderung: Einklagbares Recht auf Arbeit und dann erst darf der Pensionsbrotkorb höher gehängt werden!

Antworten Antworten Von Silvester am 14.05.2008 um 07:55

Re: Re: Erst wenn jedermann ein auskömmlicher Arbeitsplatz

Da haben Sie schon recht. Nur dem Arbeitslosen vorzuwerfen, daß er bei Arbeitslosigkeit die Frühpension anstrebt, so dies irgendwie möglich ist, anstatt sich eine Kugel in den Kopf zu jagen, ist doch irgendwie verständlich, oder nicht?
Der Fehler liegt nicht beim Arbeitslosen bzw. Frühpensionisten, sondern beim System. Daher meine Forderung: Einklagbares Recht auf Arbeit und dann erst darf der Pensionsbrotkorb höher gehängt werden!

Von Gast: Mindestlohn am 13.05.2008 um 09:17

Stufenweise Einführung von 1000 Euro Mindestlohn!


Die wollen einen Mindestlohn von

820 Euro--> 11.300 Schilling Netto einführen

Damit kann man wirklich locker überleben ohne Angst zu haben, ob sich das Geld für die Miete oder das Essen für dieses Monat ausgeht :-(


Von Prolet am 13.05.2008 um 06:21

Alle außer beamte werden tagelöhner - damit es der wirtschaft gut geht!

Das ist eine einsichtige maßnahme, der sich kein politiker entziehen kann.

Schließlich greift die automatisation immer schneller um sich. Geeignete maßnahmen zu treffen erfordert intelligenz und weitsicht - keine tollen voraussetzungen!

 
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