Informationsgesetz: „Gläserne Ämter" vertagt

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ÖVP-Einwände verzögern Beschluss über Ende des Amtsgeheimnisses. Verfahren zur Behördenauskunft für Bürger ist offen.

Wien. Der leichtere Zugang für Bürger zu Informationen von Behörden war schon bisher ein Hürdenlauf. Jetzt wurde der Beschluss eines Verfassungsgesetzes zur Informationsfreiheit, mit dem das Amtsgeheimnis in der bisherigen Form abgeschafft wird, von der rot-schwarzen Bundesregierung nochmals zurückgestellt.
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) hat die seit Monaten heftig diskutierte Neuregelung am Dienstag noch nicht im Ministerrat eingebracht. Der Grund, wie Ostermayer im Hohen Haus kundtat: Der Koalitionspartner ÖVP hatte wenige Stunden davor in der rot-schwarzen Koordinierungssitzung Vorbehalte angemeldet. „Es gibt ein paar Punkte zu klären", erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Mittwoch der „Presse". Es gehe darum, den Datenschutz sicherzustellen, etwa damit ein Dritter nicht Einsicht in Steuerakten erhält.

Leichterer Zugang erst ab 2016

Die nächste Chance auf einen Beschluss im Ministerrat wäre am 22. Juli. Allerdings werden die Bürger selbst bei einem Sanktus des Nationalrats im heurigen Herbst noch länger auf „gläserne Ämter" und das Ende des Amtsgeheimnisses warten müssen. Denn dafür muss erst ein eigenes Verfahrensgesetz, das den Vorgang der Bürgerinformation regelt, beschlossen werden. Gerstl hofft, dass es ab 1. Jänner 2016 so weit ist. Die beiden Regierungsparteien stehen beim einfacheren Zugang der Bevölkerung zu Auskünften von Ämtern unter Druck der Opposition und der Öffentlichkeit.

Am Gesetzesentwurf, der die verfassungsrechtliche Grundlage für leichteren Ämterzugang bildet, war viel Kritik geübt worden. Nach der nunmehrigen Vertagung versicherte ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl, er habe „großes Interesse" an einem baldigen Regierungsbeschluss. Denn er wolle mit der Opposition gern auch schon darüber sprechen, wie das Verfahren für die Bürger gestaltet wird. Also, was ein Bürger tun muss, um von der Behörde Auskunft zu erhalten.

Der ÖVP-Mandatar ist dafür, schon vor Beschluss der Verfassungsregelung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses zumindest „Eckpfeiler" festzulegen, wie die Information tatsächlich erfolgen muss. Er halte es für „gescheit", Grundzüge des Verfahrens zuvor abzustimmen. Er wolle darüber in einer Runde mit allen Verfassungssprechern der Parlamentsparteien sprechen, um anschließend eine Abklärung mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes über die Pläne vornehmen zu können.

Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser drängte in der Fragestunde des Nationalrats am Mittwoch außerdem darauf, Experten und Nichtregierungsorganisationen in die Beratungen einzubinden. Das sicherte Kanzleramtsminister Ostermayer umgehend zu: „Ich habe damit überhaupt kein Problem."

Kein Beauftragter

Bei einem anderen Punkt winkte der zuständige Minister hingegen ab. Die Grünen treten nämlich überdies für die Einsetzung eines eigenen Informationsbeauftragten wie etwa in Slowenien ein. Man habe in Österreich mit der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen einen anderen Weg eingeschlagen, betonte der Ressortchef.
Neos-Abgeordneter Niko Alm beklagte, dass es keine bundesweit einheitlichere Neuregelung für die umfangreichere Bürgerinformation gebe, mit der auch die Länder noch stärker zur Beseitigung des Amtsgeheimnisses angehalten wären. Er sehe die Gefahr nicht, dass es künftig ganz unterschiedliche Regelungen bei der Information der Bürger durch die Behörden geben werde, hielt dem Ostermayer entgegen. Denn der Rahmen für die Ausführungsgesetze in den Bundesländern sei eng abgesteckt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2014)

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