Grünes Licht für U-Ausschuss-Neu

Einigung auf U-Ausschuss perfekt
Einigung auf U-Ausschuss perfektAPA/HELMUT FOHRINGER
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46 Abgeordnete können einen Untersuchungsausschuss einberufen. Den Vorsitz übernehmen die Parlamentspräsidenten, denen ein Richter zur Seite steht.

Regierung und Opposition haben sich Donnerstag Nachmittag auf eine Neuregelung der Untersuchungsausschüsse geeinigt. Damit könnte - wenn der Prozess der Gesetzwerdung reibungslos läuft - schon im Herbst ein U-Ausschuss zur Hypo Alpe Adria starten. Verhandelt haben am Schluss hauptsächlich die Koalition und die großen Oppositionsparteien FPÖ und Grüne. Letztlich war es ein Kompromiss zwischen den Anfangs doch recht unterschiedlichen Standpunkten.

Einzig das Team Stronach stimmte dem Papier nicht zu. Der Grund: Das ausverhandelte Minderheitenrecht sei "zahnlos", erläuterte Klubchef  Robert Lugar.

Die Neuregelung im Detail:

  • 46 Abgeordnete können künftig einen U-Ausschuss einsetzen. Dieses Quorum erreichen SPÖ und ÖVP alleine. Die Freiheitlichen benötigen einen Partner, also Grüne, Neos oder Team Stronach. Damit könnte es theoretisch auch drei von einer Minderheit eingesetzte U-Ausschüsse gleichzeitig geben. Zusätzlich ist auch noch ein U-Ausschuss per Mehrheitsbeschluss möglich.

  • Die Nationalratspräsidenten übernehmen den Vorsitz, sie können sich dabei aber auch durch einen Abgeordneten vertreten lassen. Dieser ist während seiner Zeit als Vorsitzender im U-Ausschuss nicht stimmberechtigt.

  • Unterstützt wird der Vorsitzende durch einen Verfahrensrichter. Diese neu geschaffene Rolle soll ein emeritierter Richter übernehmen, der dann eine „Erstbefragung" jedes Zeugen durchführt - im Umfang von etwa zehn bis 15 Minuten. Der Verfahrensrichter wird auch den Entwurf für einen Ausschussbericht verfassen. Die Funktion des Verfahrensanwalts, der die Rechte der Zeugen schützen soll, bleibt daneben bestehen.

  • Die Ladung von Zeugen ist ein Minderheitsrecht, jeder Zeuge kann zwei Mal vor den U-Ausschuss zitiert werden. Die Beschaffung von Akten passiert dagegen per Mehrheitsbeschluss, allerdings kann die Minderheit den Rechtsweg bestreiten, wenn sie zusätzliches Material benötigt.

  • Derartige Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit werden künftig vom Verfassungsgerichtshof in einem Eilverfahren innerhalb von einem Monat entschieden. Auch gegen Entscheidungen des Vorsitzenden kann man vorgehen: Darüber entscheidet eine Schlichtungsstelle, die von den Volksanwälten gebildet wird.

  • Untersucht wird nur ein Thema, nicht wie bisher üblich ein Konglomerat verschiedenster Fragen. Zeitlich ist die Arbeit des Ausschusses auf ein Jahr beschränkt, dies kann aber zweimal um jeweils drei Monate verlängert werden.

  • Während eines Wahlkampfes finden keine Untersuchungsausschüsse statt: Vier Monate vor einem Wahltermin dürfen keine Befragungen mehr durchgeführt werden.

  • Geheime Dokumente dürfen auch im U-Ausschuss nicht öffentlich diskutiert werden, wobei der Geheimnisschutz gegenüber ersten Plänen aber abgeschwächt wurde: Akten werden gleich eingestuft, wie im internen Gebrauch der Ministerien - wo die wenigsten Akten für geheim erklärt werden.

  • Die Immunität der Abgeordneten wird in zwei Fällen aufgehoben: Erstens bei bewusster Verletzung des Geheimnisschutzes - wenn also ein Mandatar ein geheimes Dokument an die Öffentlichkeit spielt (und dabei erwischt wird). Und zweitens bei Verleumdungen. Das sorgte für erhebliche Diskussionen: Der ÖVP-Klub war am Mittwochabend erst nach mehrstündiger Debatte bereit, der Lockerung des Immunitätsschutzes zuzustimmen. Und die FPÖ überlegte bis zum Schluss, ob sie diese Bestimmung gänzlich ablehnt.

  • Zeugen sollen besser geschützt werden: Der Weg zum Ausschusslokal darf zu keinem „Spießrutenlauf" mehr werden, die Befragungen sollen nicht länger als drei Stunden dauern, maximal aber vier Stunden. Dafür drohen härtere Strafen, wenn Zeugen gar nicht kommen oder grundlos die Aussage verweigern: Der Verwaltungsgerichtshof kann Beugestrafen von 1000 bis 30.000 Euro verhängen, und zwar innerhalb von zwei Wochen. Bisher waren auch Strafen möglich, aber die wurden erst ausgeprochen, wenn der U-Ausschuss längst vorbei war. Die Möglichkeit, unwillige Zeugen von der Polizei vorführen zu lassen, gibt es weiterhin.

Die Neos hatten bereits vor der offiziellen Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag ein Dokument mit den Details der geplanten Neuregelung des U-Ausschusses veröffentlicht.

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