Grasser erkrankt: Zivilprozess gegen Steuerberater vertagt

Fohringer
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Der Ex-Finanzminister ist auf Capri an einer Lungenentzündung erkrankt. Es gibt eine offizielle Bestätigung - von einem Kinderarzt.

Die frühere Steuerberatungskanzlei von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser findet es schade, dass der von Grasser angestrengte Zivilprozess gegen Deloitte vertagt wurde. "Wir wollten eigentlich endlich unsere Position darlegen, da wir im Zivilverfahren nicht der Verschwiegenheit unterliegen", so Deloitte-Partner Harald Breit. Eine von Grasser angestrebte Ruhendstellung lehnt man "kategorisch" ab.

"Wir nehmen nunmehr mit Bedauern zur Kenntnis, dass Herr Mag. Grasser vor der am Montag stattfindenden Verhandlung offenbar kurzfristig an einer Lungenentzündung erkrankt ist (was von einem Arzt für Kinderheilkunde auf Capri bestätigt wurde) und den Verhandlungstermin daher leider nicht wahrnehmen kann", teilte Deloitte am Freitag inklusive des Arzt-Hinweises mit.

Grasser hat seinen Steuerberater Peter Haunold beziehungsweise dessen Kanzlei Deloitte wegen Falschberatung bei der Konstruktion eines internationalen Firmen- und Stiftungsnetzwerks verklagt, das die Justiz im Visier hat. Der ursprünglich für nächste Woche angesetzte Prozess war mit Spannung erwartet worden, da er Einblick in das laufende Finanzstrafverfahren gegen Grasser bringen hätte können.

Anwalt Ainedter wollte Ruhestellung

Kürzlich hat sich Grassers Anwalt in Strafsachen, Manfred Ainedter, an Deloitte gewandt und angefragt, ob man den Zivilprozess gegen den Steuerberater ruhend stellen könnte, erzählte Breit von Deloitte der APA. "Deloitte hat das kategorisch abgelehnt. Entweder Herr Grasser zieht die Klage zurück oder der Prozess wird ausgetragen."

Im Schadenersatzprozess gegen den Steuerberater wird Grasser nicht von Ainedter, sondern vom ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer anwaltlich vertreten. Ainedter war am Freitagnachmittag vorerst nicht erreichbar.

Die Vermutung von Böhmdorfer, dass ein neuer Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) der wahre Grund für die Verschiebung des Zivilprozesses durch das Handelsgericht (HG) sei, kann Deloitte nicht nachvollziehen. Ja, es gebe einen OLG-Beschluss, wonach Deloitte den sogenannten Handakt zu seinem früheren Klienten Grasser herausrücken müsse, sagte Breit. Deloitte hätte im Zivilprozess aber ohnehin aus dem Handakt zitiert. "Da steht kein Geheimnis drin."

Während der ehemalige Grasser-Steuerberater Haunold im laufenden steuerrechtlichen Strafverfahren der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, darf er im Zivilverfahren reden, um sich als Beklagter überhaupt verteidigen zu können.

Deloitte: "Haltlose Anschuldigung"

Deloitte jedenfalls ist festentschlossen, sich gegen die "haltlosen Anschuldigungen" von Grasser zu verteidigen. "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben", so Breit. Der neue Verhandlungstermin am Handelsgericht steht noch nicht fest. Es könnte Herbst werden.

(APA)

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