Minister wehren Zugriff auf Personal ab

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Verwaltung. Die Koalition legt die Grenzen für das Amt der Bundesregierung fest. Nach breitem Widerstand betont die ÖVP: Der Kanzleramtsminister könne nicht Herr über alle Ministerien sein.

Wien. Es wird nach der ab 2016 vorgesehenen Schaffung des neuen Amtes der Bundesregierung kein zentrales Durchgriffsrecht auf die Mitarbeiter des Bundesdienstes beziehungsweise auf überzählige, in einzelnen Ministerien nicht mehr benötigte Beamte geben. Darauf hat es nach Informationen der „Presse“ aus verlässlicher Quelle koalitionsintern zuletzt eine Einigung gegeben.

Minister von SPÖ und ÖVP haben damit einen Eingriff abgewehrt. Der Verfassungssprecher der ÖVP, Wolfgang Gerstl, erläuterte im Gespräch mit der „Presse“, dass damit auch einem Wunsch seiner Partei entsprochen wird: „Wir wollen nicht haben, dass der Kanzleramtsminister Herr über das Personal der gesamten Ministerien ist. Es kann nicht ein Minister die Verantwortung für 150.000 Leute haben.“ Es sei gemeinsame Linie, „dass das bleibt“.

Gegen zentrale Eingriffe beim Personal hat es in ÖVP-geführten ebenso wie in SPÖ-geführten Ministerien massive Vorbehalte gegeben. Denn die Ressortchefs fürchten dabei um ihren Einfluss in einem zentralen Punkt. Nur wenige Wochen nachdem die von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform und Deregulierung unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs, Rudolf Thienel, erstmals zusammengetreten ist, ist jetzt damit machtpolitisch eine wichtige Vorentscheidung gefallen.

Denn erklärtes Ziel der Regierung und von Finanzminister und ÖVP-Obmann Michael Spindelegger ist es, dass Personal, das in staatsnahen Bereichen wie der Post, den Bundesbahnen (ÖBB) oder in einzelnen Ministerien nicht mehr gebraucht wird, in andere Ressorts wechseln soll.

Geplant ist dafür unter anderem ein eigener Personalpool. Die Personalkompetenz dafür soll nach der koalitionsinternen Klärung künftig aber weder der Kanzleramtsminister – derzeit ist das der für den öffentlichen Dienst zuständige Josef Ostermayer (SPÖ) – Bundeskanzler Werner Faymann noch Finanzminister Michael Spindelegger allein innehaben.

Neues Amt ab 2016

Im Amt der Bundesregierung werden ab dem Jahr 2016 unter anderem ressortübergreifende Aktivitäten und Aufgaben zusammenlaufen, damit diese für den Bund kostengünstiger sind. „Da geht es immer um Synergien, da sind wir d'accord“, bestätigt Gerstl. Die Arbeitsgruppe der Experten muss ebenso wie jene zur Steuerreform (siehe Bericht auf Seite 8) bis Ende dieses Jahres Vorschläge an die Regierung übermitteln.

Im Juni hat vor allem Finanzminister Spindelegger Druck gemacht, überzähliges Personal verstärkt in anderen Bereichen des Bundesdienstes einzusetzen. Gleichzeitig hat er betont, er wolle neue Mitarbeiter möglichst erst dann im öffentlichen Dienst einstellen, wenn sonst kein Personal für einen Wechsel bereitstehe.

Ganz so heiß dürfte all das nach Informationen der „Presse“ allerdings doch nicht gegessen werden – insbesondere im Finanzressort selbst. Dem Innenministerium wurden schon mit der Einigung über die Budgets 2014/15 heuer im Frühjahr längerfristig tausend zusätzliche Posten zugestanden, dem Justizministerium hundert. Dem Vernehmen nach wird in beiden Ressorts ungefähr ein Drittel dieses Personal aus der sogenannten Mobilitätsreserve, also aus wechselbereiten Bediensteten von außen, kommen.

Ex-Postler entlasten Polizisten

Ehemalige Postbedienstete sind beispielsweise schon bisher in der Verwaltung zur Entlastung der Exekutivbeamten im Einsatz. Im Finanzressort, das nach einer massiven Personalreduktion nun längerfristig insgesamt 550 Planposten mehr zugestanden erhält, ist der vorgesehene Anteil an Mitarbeitern, die aus anderen staatsnahen Bereichen oder Ressorts kommen, deutlich geringer als ein Drittel.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2014)

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