Tirol: Ex-FPÖ-Kandidat Penz rechtskräftig freigesprochen

FPÖ-Plakat 2012
FPÖ-Plakat 2012(c) APA (ROBERT PARIGGER)
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Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" und dem Profil von August Pensz daneben hatten 2012 für Empörung gesorgt.

Der Innsbrucker Hotelier August Penz, Spitzenkandidat der FPÖ bei der Gemeinderatswahl 2012, ist am Donnerstag am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) vom Vorwurf der Verhetzung rechtskräftig freigesprochen worden. "Das Oberlandesgericht hat zurecht erkannt, dass keine subjektive Tatseite vorlag", zeigte sich die Tiroler FPÖ in einer Aussendung erfreut über den Freispruch.

Die FPÖ-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" hatten bei der Gemeinderatswahl für Empörung gesorgt und anschließend die Gerichte beschäftigt: Erst hatte das Landesgericht (LG) Innsbruck eine Diversion (Niederschlagung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages) angeboten, was das OLG nicht genehmigte. Dann gab gab es einen Schuldspruch des LG, der vom OLG aufgehoben wurde. Und schließlich kam es zum Freispruch durch das LG, den das OLG nun bestätigte. Nun aber ist das Urteil rechtskräftig.

Penz: "Froh", dass es vorbei ist

Penz ist laut seinem Verteidiger Hermann Holzmann "froh" darüber, "dass dieses Verfahren nun endgültig beendet ist". Holzmann wies zudem darauf hin, dass der Senatsvorsitzende in seiner Urteilsbegründung "klare Worte" gefunden habe. So habe der Richter zum einen darauf hingewiesen, dass davon auszugehen sei, dass der ehemalige FPÖ-Spitzenkandidat "damals ausschließlich auf das in Innsbruck allgemein bekannte Problem der Nordafrikaner-Szene hinweisen" habe wollen. Somit habe ihm der Vorsatz gefehlt, eine gesamte Volksgruppe verächtlich machen zu wollen.

Außerdem habe der OLG-Senat in seiner schriftlichen Beschlussausfertigung angeführt, "dass die Tatbestandsmäßigkeit auch insofern fehlt, da mit diesem Wahlkampfslogan keine qualifizierte Ehrverletzung verbunden ist".

(Aich/APA)

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