Grasser-Prozess: Nachweis für Erkrankung gefordert

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz GrasserAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Prozessgegner des früheren Finanzministers zweifeln an den Angaben zu seinem Gesundheitszustand. Diskutiert wird eine Vorführung beim Amtsarzt.

Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser kommt nicht aus den Schlagzeilen. Seine Prozessgegner hinterfragen seine Angaben zu seinem Gesundheitszustand.

Der Reihe nach: Der einstige Minister fordert Schadenersatz von seinem ehemaligen Steuerberater, weil er sich falsch beraten sieht. Der Streitwert: 2,4 Millionen Euro. Der Auftakt des von Grasser angestrengten Zivilprozesses musste jedoch zu Wochenbeginn verschoben werden. Der Grund: Grasser sei auf Capri an einer Lungenentzündung erkrankt, wie ein Kinderarzt feststellte. Kurz zuvor waren Fotos aufgetaucht, die das ehemalige Regierungsmitglied in Badehose zeigten. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim mutmaßte daraufhin, Grasser betreibe die Klage nicht ernsthaft, auch eine U-Haft brachte er ins Spiel.

Nun tauchten laut „Kurier" neuerlich Fotos von Grasser auf. Sie zeigen ihn in kurzer Hose und weißen Hemd. Er habe „körperlich sehr passabel" gewirkt, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf eine Zeugin.

Die von Grasser geklagte Steuerberatungskanzlei Deloitte reagiert irritiert und will in die Offensive gehe: Man wolle einen Antrag bei Gericht einbringen, der die Ernsthaftigkeit von Grassers Klagsverhalten bzw. Entschuldigungen hinterfragt, schreibt der „Kurier". Immerhin sei bereits viel Zeit und Geld investiert worden. Das Unternehmen hofft demnach, dass Grasser seine Erkrankung beweisen muss, etwa durch eine Vorladung beim Amtsarzt, die Übermittlung von Spitalsbefunden oder Röntgenbildern.

Dass Grasser tatsächlich zu einem Amtsarzt zitiert wird, gilt jedoch als unwahrscheinlich, sagt der Sprecher des Wiener Handelsgerichts, Heinz Peter Schinzel. Bei einem zivilrechtlichen Verfahren sind gegen einen Kläger nämlich per Gesetz keine Zwangsmaßnahmen vorgesehen. Allerdings könnte eine Partei, die nicht vor Gericht erscheint, Nachteile haben. Zunächst muss aber ein neuer Verhandlungstermin gefunden werden.

>> Bericht des "Kurier"

(Red.)

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