Grundsteuer: Gemeinden wollen mehr Wettbewerb

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Kommunen fordern, dass sie die Einheitswerte selbst festsetzen können. Bisher ist es so, dass das Finanzamt den Einheitswert eines Grundstücks festsetzen sollte.

Wien. Bruno Kreisky war noch Bundeskanzler, als die Grundsteuer das letzte Mal – mit 1. Jänner 1983 – angehoben worden ist. Damals ist zum letzten Mal der Einheitswert erhöht worden, nach dem sich die Höhe der Steuer bemisst. Festgesetzt haben die Finanzämter diesen Wert noch einmal ein Jahrzehnt früher, 1972 mit Wirkung Anfang 1973. Den Plan, den Einheitswert alle neun Jahre an die reale Preisentwicklung anzupassen, hat seither keine Regierung umgesetzt.

Nun war das Geld, das die österreichischen Grundeigentümer 1973 für ihre Grundstücke abgeben mussten, damals allerdings mehr als dreimal soviel wert wie heute – dank Inflation. Das schmerzt primär die 2354 Gemeinden Österreichs, für die die Grundsteuer neben der Kommunalsteuer (die, weil von den Bruttolöhnen abhängig, generell mit der Inflation mithält) die einzige eigene Einkommensquelle ist.

Rund 600 Millionen Euro nehmen die Gemeinden so jedes Jahr ein – zu wenig, findet Helmut Mödlhammer, Präsident des Gemeindebunds und jüngst aus dem Amt geschiedener ÖVP-Bürgermeister von Hallwang. Er wünscht sich nicht nur eine „moderate Anpassung“ des Grundsteueraufkommens, sondern eine grundlegende Reform des Grundsteuerrechts – und will damit auch die Möglichkeit schaffen, die Gemeinden untereinander in Wettbewerb treten zu lassen.

20 Prozent Spielraum

Bisher ist es so, dass das Finanzamt den Einheitswert eines Grundstücks festsetzen sollte – was aber, wie beschrieben, seit 41 Jahren nicht mehr geschehen ist. Auf dieser Basis schreibt dann die Gemeinde bescheidmäßig die Grundsteuer vor. Mödlhammer will das nur in einer Hand bündeln – bei den Gemeinden: „Der Bund soll die Bewertungsrichtlinien vorgeben, dann machen wir das selbst.“

Hauptkriterium soll der durchschnittliche Baulandpreis in der jeweiligen Region sein – der jahrzehntealte Einheitswert habe praktisch nichts mehr mit der heutigen Realität zu tun, sagt Mödlhammer. Gegen die Bewertung der Gemeinde soll der Grundeigentümer dann beim Finanzamt berufen können, wenn er einen Verstoß gegen die bundesweiten Richtlinien vermute. Diese sollten auch eine regelmäßige automatische Valorisierung enthalten, damit nicht wieder eine Lücke zwischen realem und Einheitswert entstehen kann.

Ein weiters Detail des Gemeindenvorstoßes ist für österreichische Verhältnisse atypisch – auch wenn es echtem Föderalismus eher entspräche: Die Kommunen wollen – mit Blick auf die Schweiz, wo interkantonaler und interkommunaler Wettbewerb gang und gäbe ist – miteinander in Steuerkonkurrenz treten können.

Konkret schlägt Mödlhammer im „Presse“-Gespräch einen Spielraum von rund 20 Prozent bei der Bewertung der Grundstücke vor, den die Kommunen bei der Bewertung ihrer Grundstücke auf- oder abschlagen können. Auf diese Art könnten etwa Abwanderungsgemeinden attraktiver werden, indem sie den Steuersatz senken. Zuzugsgemeinden könnten dagegen mit einer höheren Steuer nicht nur einen „Ausverkauf“ ihrer Baugründe bremsen, sondern auch die mit Wachstum steigenden Ausgaben – beispielsweise im Straßenbau – besser finanzieren.

AUF EINEN BLICK

Während die Einheitswerte für landwirtschaftliche Flächen mit Anfang 2015 neu festgelegt werden, gelten für die Grundsteuer auf sonstigen Besitz noch immer die 1972 festgesetzten (und zuletzt 1983 erhöhten) Werte. Der Gemeindebund wünscht sich nicht nur eine Erhöhung der jährlich rund 600 Millionen Euro ausmachenden Steuer, sondern auch einen Spielraum, der Kommunen beschränkten Steuerwettbewerb ermöglichen soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2014)

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