Abgabenhinterziehung: Rumpold vor Gericht

Gernot Rumpold
Gernot RumpoldAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der frühere FPÖ-Werber soll ungerechtfertigte Forderungsabschreibungen getätigt haben. Er bekennt sich teilweise schuldig.

Während am Mittwoch am Wiener Handelsgericht über Gernot Rumpold das Insolvenzverfahren eröffnet wurde - zuletzt hatte seine PR-Agentur "100% Communications" einen Konkursantrag gestellt -, musste sich der ehemalige FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -Werber wegen Abgabenhinterziehung im Wiener Straflandesgericht verantworten. Der 56-Jährige bekannte sich teilweise schuldig.

Rumpold soll als Geschäftsführer der "100% Communications" und der "mediaConnection", die er 1999 um den symbolischen Betrag von einem Schilling der FPÖ abgekauft hatte, Forderungsabschreibungen getätigt haben, die laut Staatsanwältin Sonja Herbst in dieser Form in den Jahresbilanzen nicht geltend gemacht hätten werden dürfen. Bei der "100% Communications" ging es um einen Schadensbetrag von knapp 40.000 Euro, bei der "mediaConnection" um etwas über 390.000 Euro.

Darüber hinaus legte die Staatsanwaltschaft Rumpold nach dem Finanzstrafgesetz Werbungskosten zur Last, die in Wahrheit keine beruflich veranlassten, sondern rein private Aufwendungen gewesen sein sollen. Rumpold hatte beispielsweise einen Weinklimaschrank, Designerschuhe und -garderobe von der Steuer abgesetzt.

Ohne FPÖ "nicht überlebensfähig"

Zu den Werbungskosten bekannte sich der Ex-Politiker, der seit zweieinhalb Jahren in Zypern lebt, schuldig. Er habe aber geglaubt, dass das inkriminierte Vorgehen zulässig sei, berief sich Rumpold auf seinen ehemaligen, mittlerweile verstorbenen Steuerberater, der ihm dazu geraten habe.

Hinsichtlich der Forderungsabschreibungen betonte Verteidiger Markus Singer dagegen, diese wären "in Ordnung und rechtens gewesen". Unter anderem hatte Rumpold einen Forderungsverzicht gegenüber der FPÖ abgegeben, nachdem er 2004 von der Telekom Austria (TA) einen Auftrag über 600.000 Euro erhalten hatte. Dabei soll Rumpold allerdings nur "Scheinkonzepte" erstellt haben und die Telekom-Zahlung in Wahrheit eine verdeckte Parteispende an die FPÖ gewesen sein, wie vor knapp einem Jahr im sogenannten "Telekom III"-Prozess festgestellt wurde. Rumpold wurde dafür wegen Untreue zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig - am 1. August endet die Frist, bis zu der die von seinem Anwalt angemeldeten Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht werden können. Singer geht davon aus, dass die Nichtigkeitsbeschwerde und die Strafberufung noch im heurigen Jahr vom OGH behandelt werden.

Er habe seine offenen Forderungen gegen die FPÖ - rund 700.000 Euro - deswegen nicht weiter betrieben, weil ihm die Partei Folgeaufträge zugesichert hätte, argumentierte Rumpold vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Kreuter. Ohne die FPÖ wäre seine Agentur "nicht überlebensfähig" gewesen, räumte der gebürtige Villacher ein.

"Kein Vermögen"

In finanzieller Hinsicht ist es mit Rumpold zuletzt deutlich bergab gegangen. Zu seinen Vermögensverhältnissen befragt, beschied er dem Richter, er besitze "kein Vermögen". Vorhandene Sparbücher seien "verpfändet". In Zypern lebe er in einer Mietwohnung. Seine Schulden bezifferte Rumpold mit vier Millionen Euro.

Die Verhandlung wurde zur ergänzenden Beweisaufnahme auf den 17. September, 9.15 Uhr, Saal 311 vertagt.

(APA)

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