Hypo-Gesetz: Fischer macht Weg frei

Heinz Fischer
Heinz Fischer(c) APA/NEUMAYR/MMV (NEUMAYR/MMV)
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Bundespräsident Fischer unterschrieb trotz „ernst zu nehmender verfassungsrechtlicher Probleme“ das Sondergesetz. Dieses dürfte aber vor dem Verfassungsgerichtshof landen.

Wien. Mit seinem Berater, dem früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Ludwig Adamovich, hat er die Bestimmungen genau unter die Lupe genommen. Am Donnerstagvormittag setzte Bundespräsident Heinz Fischer dann aber „nach intensiver Prüfung“ seine Unterschrift unter das umstrittene Hypo-Sondergesetz.

Dieses schafft nicht nur die Basis für die Abbaugesesellschaft der Hypo Alpe Adria, sondern gibt auch grünes Licht dafür, dass es trotz einer Haftung des Landes Kärnten einen Schuldenschnitt bei Nachranggläubigern in Höhe von 890 Millionen Euro gibt. Gerade dagegen hatte es von Gläubigerseite schon im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses im Hohen Haus massive Kritik gegeben.

Fischer macht kein Hehl daraus, dass ihm die Beurkundung des Gesetzes schwergefallen ist. Es gebe im Falle des Hypo-Sondergesetzes „ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Probleme“, die aber seiner Ansicht nach nicht als „evidente Verfassungswidrigkeit“ eingestuft werden könnten, begründete Fischer seine Entscheidung.

Nur in diesem Fall könnte Fischer dem Gesetz seine Unterschrift verweigern. Dies hatte er 2008 getan, als er ein Gesetz nicht unterzeichnete, das eine rückwirkende Strafbestimmung wegen Geldwäsche beinhaltete. Rückwirkende Strafen sind laut der Menschenrechtskonvention verboten. Fischers Weigerung zu unterschreiben hatte damals für Aufsehen gesorgt, zumal ein (kleinerer) Teil der juristischen Lehre der Meinung ist, dass der Bundespräsident Gesetze gar nicht inhaltlich überprüfen darf. Sondern mit der Unterschrift nur bestätigen soll, dass das Parlament es formell korrekt beschlossen hat.

Fischer verweist auf VfGH

Diesmal unterschrieb der Bundespräsident also. Aber er verwies ausdrücklich auf die Möglichkeit, das Hypo-Gesetz nach dem Inkrafttreten beim Höchstgericht anzufechten: Mit seiner Beurkundung mache er „den Weg zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Fragen durch den Verfassungsgerichtshof frei“. Gläubiger haben den Gang zum Höchstgericht bereits angekündigt. Fischer erklärte, dass das strittige Gesetz bereits Gegenstand mehrerer Rechtsgutachten gewesen sei, es sei aber zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen. Im Zentrum stehe dabei die Frage des Erlöschens bestimmter Verbindlichkeiten und der damit verbundene Wegfall von Sicherheiten und Haftungen. „Aus verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Sicht ist das vom Gesetzgeber bewirkte Erlöschen privatrechtlicher Verbindlichkeiten als Enteignung zu bewerten“, stellte Fischer fest.

Für deren Zulässigkeit habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine umfangreiche und detaillierte Judikatur entwickelt. Dabei spiele das Vorliegens eines „öffentlichen Interesses“ eine besondere Rolle. Nur ein von ihm unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz könne aber vom VfGH geprüft werden, so Fischer.

Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hatte das Hypo-Sondergesetz, das nach monatelangen Beratungen heuer vor der Sommerpause des Nationalrats beschlossen worden ist, naturgemäß verteidigt. Vor allem bringe es für die Steuerzahler eine Ersparnis, es sei damit auch eine Insolvenz Kärntens vermieden worden. Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) bewertete vor einer Woche beim Beschluss den Eingriff in Gläubigerrechte als „verhältnismäßig“. Dieser liege im öffentlichen Interesse und erlaube es, Schulden an der Bank zugunsten der Steuerzahler zu löschen.

Bedenken gegen das Gesetz

Massive Bedenken gegen das Gesetz hatte der Wiener Jus-Dekan Heinz Mayer geäußert: „Mit welchem Rechtstitel nehme ich jemandem Geld weg, obwohl er nichts Unrechtes getan hat?“ Das Gesetz werde „höchstens zwei Jahre“ halten. Dass aber Fischer das Gesetz unterschrieben hat und die Überprüfung erst durch den VfGH erfolgt, dürfte auch Mayer als richtig empfinden: Er war es, der Fischer 2008 am schärfsten kritisiert hatte, als er ein Gesetz nicht unterschrieb. Mayer hatte von „einer Änderung der Staatspraxis“ gesprochen und erklärt, dass Fischer nur prüfen dürfe, ob das Gesetz formell korrekt zustande kam. (aich/ett/red.)

AUF EINEN BLICK

Bundespräsident Fischer unterschrieb das umstrittene Hypo-Sondergesetz. Er habe keine „evidente Verfassungswidrigkeit“ gefunden, erklärte Fischer. Nur dann hätte er seine Unterschrift verweigern können. Das Gesetz tritt jetzt (nachdem der Kanzler es auch bereits unterschrieben hat) in Kraft. Hypo-Gläubiger wollen das Gesetz aber nun beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.08.2014)

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