Gesetzesentwurf: Kampf gegen Lohndumping verstärkt

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ)
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ)(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Sozialminister Hundstorfer plant Ausweitung der Kontrollen ab 2015. Im Visier hat das Sozialressort dabei vorrangig die Baubranche.

Wien. Während über weitere Pensionsänderungen erst im Spätsommer auf politischer Ebene intensiver weiterverhandelt wird, hat es Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) bei der Bekämpfung von Lohndumping und Sozialbetrug eiliger. Ein einschlägiger Gesetzesentwurf, der bereits bis Anfang September in Begutachtung geschickt wurde, soll dazu beitragen, dass schwarze Schafe schneller gefunden und gegebenenfalls auch strenger bestraft werden.

Im Visier hat das Sozialressort dabei vorrangig die Baubranche, wo die behördlichen Kontrollen nach der Gesetzesnovelle ausgeweitet werden. Damit erfolgt eine Verschärfung gegenüber dem seit 2011 geltenden Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping.

Strafrahmen wird verdoppelt

Hundstorfer begründet all diese Nachjustierungen damit, dass der Bausektor jene Branche sei, in der Arbeiter am häufigsten nicht den vollen Lohn ausbezahlt erhalten. Deswegen sieht die Neuregelung vor, dass die behördliche Lohnkontrolle sämtliche Teile des Entgeltes umfasst. In anderen Branchen wird der jeweilige Grundlohn inklusive Sonderzahlungen kontrolliert. Wird die Herausgabe der Lohnunterlagen verweigert, so ist gemäß Gesetzesentwurf eine Erhöhung des Strafrahmens für Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Bisher lag der Rahmen für Geldstrafen bei 500 bis 5000 Euro, künftig wird dieser auf 1000 bis 10.000 Euro verdoppelt. Werden die Lohnunterlagen für Kontrollen nicht bereitgehalten, so soll die Strafe je nach betroffenem Arbeitnehmer fällig werden, nicht mehr als Pauschalbetrag je Arbeitgeber.

Außerdem wird der Arbeitnehmer künftig informiert, wenn es einen Strafbescheid gibt, weil dieser zu wenig Lohn erhalten hat. Damit bekommt er die Möglichkeit, ausstehende Zahlungen vom Dienstgeber nachzuverlangen beziehungsweise einzuklagen.

Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz, wenn etwa ein Auftragnehmer die Lohnkontrolle verweigert, soll der Auftragnehmer künftig einen Teil des Entgelts als Sicherheit bei der Bezirksverwaltungsbehörde deponieren müssen.

Diese müsste dann binnen drei Tagen über einen entsprechenden Antrag der Kontrollbehörde entscheiden. Keinen Handlungsbedarf sieht das Sozialressort derzeit bei der sozialen Mindestsicherung, für deren Regelung auf Bundesebene Hundstorfer ebenfalls zuständig ist.

Debatte um Mindestsicherung

Der Verwaltungsgerichtshof hat zuletzt in einem Urteil klargestellt, dass die Mindestsicherung eine Sozialleistung sei und durch eine Wohnbeihilfe nicht geschmälert wird. Ein Familienvater aus Wien hatte sich – erfolgreich – gewehrt, dass ihm das Magistrat die Wohnbeihilfe gestrichen hat.

Grundsätzlich beinhaltet die Mindestsicherung (maximal 814 Euro brutto im Monat für Alleinstehende, 1221 Euro brutto im Monat für Ehepaare) automatisch einen Anteil an Wohnkosten von 25Prozent. Dieser wird nicht ausbezahlt, wenn etwa ein Bezieher eine kostenlose Wohnmöglichkeit hat.

Allerdings steht es den Bundesländern – weil die Wohnkosten regional unterschiedlich sind – frei, einen höheren Beitrag zu den Wohnkosten auszuzahlen. Wien möchte die Richtlinien für die Wohnbeihilfe nun verschärfen. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2014)

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