Prozess: Prügeln gegen Erdoğans Wien-Auftritt

DEMONSTRATION ANL�SSLICH DES BESUCHS DES T�RKISCHEN PREMIERS ERDOGAN IN WIEN
DEMONSTRATION ANL�SSLICH DES BESUCHS DES T�RKISCHEN PREMIERS ERDOGAN IN WIEN(c) APA/HERBERT P. OCZERET (HERBERT P. OCZERET)
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Ein 30-jähriger Kurde soll andere Demonstranten und Polizisten geschlagen haben und nun vor Gericht.

Wien. War es Notwehr oder ein Akt der aktiven Gewalt? Am Mittwoch stand im Straflandesgericht Wien ein 30-jähriger Kurde vor Gericht, der am 19.Juni gegen den Wien-Besuch des mittlerweile neu gewählten türkischen Präsidenten, Recep Tayyip Erdoğan, demonstriert hatte. Dabei soll der Mann zunächst mit einer Fahnenstange auf einen Erdoğan-Sympathisanten eingeschlagen haben und dann gegen Uniformierte tätlich geworden sein.

An die 8000 Personen hatten damals gegen den Auftritt Erdoğans in der Albert-Schultz-Halle demonstriert. Nach dem Ende der Protestkundgebung sei seine Gruppe von Erdoğan-Anhängern bedroht worden. Ja, so der Angeklagte, er habe von einer Stange Gebrauch gemacht. Allerdings nur, um einen Angreifer abzuwehren. „Ich habe mich geschützt.“

Schläge als „Reflex“

Polizisten beobachteten den Vorfall und wollten den Demonstranten aus dem Verkehr ziehen. Dieser soll sich vehement gegen die Festnahme gewehrt und nach den Beamten getreten und geschlagen haben. „Ein Reflex“, versicherte der Angeklagte, dem versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung angelastet werden. Laut Verteidiger Clemens Lahner habe in diesem Fall „eher die Polizei unverhältnismäßig Gewalt ausgeübt“.

Der 30-Jährige war einen Monat zuvor schon bei einer Demo festgenommen worden. Am 17.Mai hatte er sich an einer Kundgebung gegen den Aufmarsch der äußerst rechten Jugendorganisation der Identitären beteiligt. Als er sah, dass ein Bekannter beim Volkstheater von der Polizei in Handschellen abgeführt wurde, soll er einen Uniformierten an der Schulter gepackt und versucht haben, diesen an der Amtshandlung zu hindern.

Die Polizei habe das Verhalten des 30-Jährigen „fehlinterpretiert“, bemerkte dazu der Verteidiger. Dieser habe seinen Bekannten nur fragen wollen, ob er einen Anwalt brauche.

Der Prozess wurde zur Vernehmung der Zeugen auf den 13.Oktober vertagt. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2014)

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