Die Wirtschaftskammer lehnt das von Gesundheitsressortchefin Oberhauser geforderte generelle Verbot in der Gastronomie ab.
Wien. Mit „der Wirtschaft“ wolle sie nun sprechen. Dies erklärte die am Montag angelobte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) in einem ORF-Interview. Zuvor hatte die ausgebildete Kinderärztin angekündigt, sich in ihrer neuen Funktion für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie einsetzen zu wollen. Knapp mehr als zwölf Stunden später kam die Antwort „der Wirtschaft“. Gleichfalls auf öffentlichem Weg.
„Wir haben in Österreich eine optimale Lösung mit der Wahlfreiheit für Raucher und Nichtraucher. Viele andere Länder beneiden uns um diese Lösung.“ In diese Worte verpackte Helmut Hinterleitner am Dienstag sein dezidiertes Nein zu den Plänen der Gesundheitsministerin. Er ist als Gastronomie-Fachobmann in der Wirtschaftskammer Österreich diesbezüglich Oberhausers unmittelbares Gesprächsgegenüber.
Zuletzt unternahm Alois Stöger (SPÖ), der an die Spitze des Infrastrukturministeriums wechselte, erst Mitte August einen neuen Vorstoß in Richtung eines generellen Nikotinverbots in der Gastronomie – erfolglos, wie auch schon bei vielen Malen zuvor. Schon damals legte sich die Wirtschaftskammer gegen eine (neuerliche) Verschärfung des Gesetzes quer. In Sachen Rauchen in der Gastronomie ist für Hinterleitner „keine Änderung am Platz“. Die Rauchprävention sei vom Gesundheitsministerium bei den Jugendlichen voranzutreiben, der „Rücken der Gastronomie“ sollte demgegenüber nicht zu einem Austragungsort werden.
Warnung vor Wirtshäusersterben
In nördlichen Ländern hätte sich laut Fachobmann Hinterleitner auch gezeigt, dass ein generelles Gastronomie-Rauchverbot speziell in ländlichen Gebieten zu einem Sterben von Wirtshäusern geführt und das Entstehen von reinen Schlafstädten gefördert hätte. Ob das sozial- und gesundheitspolitisch positiv sei, sei mehr als zu bezweifeln.
Gleichzeitig erhebt der Wirtschaftsvertreter eine Gegenforderung an die Gesundheitsministerin: Er verlangt, die Obergrenze für Strafen bei Verstößen gegen die Allergenkennzeichnungspflicht von den derzeit 50.000 Euro herabzusetzen. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2014)