Kinderpornografie: Ermittler suchen nach neuen Strategien

(c) Clemens Fabry
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Nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung setzen die Strafverfolgungsbehörden verstärkt auf internationale Zusammenarbeit.

Windischgarsten/Wien. Die Strafverfolgungsbehörden setzen sich derzeit bei einer Fachtagung in Windischgarsten mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch auseinander. Durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung ist die Ermittlungsarbeit schwieriger geworden. Die Strafverfolgungsbehörden suchen daher nach neuen Ansätzen, um Tätern, die vor allem das Internet nutzen, weiter auf die Spur zu kommen.

Einer davon ist Kooperation. „Da die Bekämpfung der Kinderpornografie zunehmend vernetztes, internationales Vorgehen erfordert, ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland notwendig“, gab der Wiener Staatsanwalt Gerd Hermann in seiner Eröffnungsrede zu bedenken. An der noch bis Mittwoch laufenden Veranstaltung nehmen mehr als 40 Vertreter der Staatsanwaltschaften, des Bundeskriminalamts (BK) und der Landeskriminalämter sowie Strafverfolger aus der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein teil.

Für den Verfassungsgerichtshof waren die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vereinbar. Sie wurden daher mit 1. Juli außer Kraft gesetzt. Bis dahin waren Telekommunikationsunternehmen in Österreich verpflichtet, Handy- und Internetdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. In dringenden Verdachtsfällen konnten die Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten zugreifen.

International organisierte Täter

Jetzt sind die Stammdaten nur mehr über einen Zeitraum von drei Monaten verfügbar. Danach müssen sie gelöscht werden. „Durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist die Identifizierung pädophiler Straftäter erheblich erschwert worden“, erklärte der auf Online-Ermittlungsarbeit spezialisierte BK-Mitarbeiter Jürgen Ungerböck.

Im Internet erhältliches kinderpornografisches Material wird oft von länderübergreifend organisierten Tätergruppen angeboten. Um die Wege von den Konsumenten bis zu den Herstellern zurückverfolgen zu können, sind die IP-Adressen von entscheidender Bedeutung. Denn die liefern erste Ermittlungsansätze. Weil diese Daten nach drei Monaten nicht mehr greifbar sind, befürchten die Ermittler nun, dass sich organisierter Kindesmissbrauch in Zukunft schwerer nachweisen lassen wird. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2014)

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