Pläne gegen Jihadismus: Ausreise nur mit Erlaubnis der Eltern

Pläne gegen Jihadismus: Ausreise nur mit Erlaubnis der Eltern
Pläne gegen Jihadismus: Ausreise nur mit Erlaubnis der Eltern(c) REUTERS (STRINGER)
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Die ÖVP hat ein Maßnahmenpaket präsentiert. Symbole von Organisationen wie IS und al-Qaida sollen verboten, der Verhetzungstatbestand ausgeweitet werden.

Die Regierung will den Kampf gegen Jihadisten in Österreich verschärfen. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter haben dazu am Montag ein Paket an Vorschlägen präsentiert.

Der Verhetzungstatbestand künftig schon dann zur Anwendung kommen, wenn die getätigten Aussagen vor nur rund zehn Personen fallen. Bisher wird beim Begriff der "breiten Öffentlichkeit" angesetzt, das entspricht rund 150 Personen. Brandtstetter überlegt auch eine leichte Erhöhung der Strafdrohung.

Außerdem soll das Abzeichengesetz so geändert werden, dass die Symbole von Organisationen wie IS und al-Qaida nicht mehr öffentlich gemacht werden dürfen. Insgesamt scheinen auf einer Liste des Innenministeriums 19 Gruppen auf.

Durch eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts sollen Doppelstaatsbürger ihren österreichischen Pass verlieren, wenn sie sich einem paramilitärischen Verband anschließen. Bisher gab es diese Möglichkeit nur, wenn eine Person der regulären Armee eines Landes beitritt. Aus völkerrechtlichen Gründen ist eine Aberkennung nur bei Doppelstaatsbürgerschaften möglich - 

Schließlich ist noch vorgesehen, dass Minderjährige künftig den EU-Raum nur mit Zustimmung der Obsorgeberechtigten verlassen dürfen. Laut Mikl-Leitner wird sich VP-Außenminister Sebastian Kurz aber auf internationaler Ebene bemühen, auch hier Änderungen vorzunehmen.

Einmal mehr angekündigt wurde von der Innenministerin auch eine Deradikalisierungshotline. An die Betreiber sozialer Medien appellierte Mikl-Leitner, eine Selbstverpflichtung gegen Hetze einzugehen.

Geht es nach Justizminister Brandstetter, könnte auch die Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen. Die vom VfGH gekippte Regelung könnte seiner Ansicht nach derart angepasst werden, dass sie nicht mehr so weit wie früher gefasst wird sondern nur noch bei Schwerst-Kriminalität zum Einsatz kommt.

"Jihadismus hat nichts mit Islam zu tun"

Die drei Minister waren bei der Präsentation bemüht, zwischen Religion und Extremismus klar zu unterscheiden: "Jihadismus hat nichts mit Islam zu tun", sagte etwa Mikl-Leitner. Gleichzeitig wurde aber signalisiert, mit voller Härte gegen Islamisten vorzugehen: "Wer Hass und Gewalt in Österreich sät, wird Gefängnis ernten", betonte Brandstetter.

Als Signal an Muslime kann man werten, dass Mitterlehner  extra hervorhob, bei den nächsten Leistungsvereinbarungen für die Universitäten den Versuch zu unternehmen, die Einrichtung eines islamisch-theologischen Instituts zu finanzieren. 

SPÖ will "intensiv prüfen"

Obwohl das Paket nur von ÖVP-Ministern präsentiert wurde, geht Mitterlehner davon aus, dass es so auch beschlossen wird. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) sei jedenfalls schon über die Maßnahmen informiert.

SP-Klubobmann Andreas Schieder erklärte am Montag, man werde "die Vorschläge des Koalitionspartners intensiv anschauen und prüfen, wie man sie umsetzen kann." Die Radikalisierung, für die die IS und andere Jihadistengruppierungen stünden, stehe "fundamental gegen das, was wir uns als Wertegerüst für unsere Gesellschaft vorstellen", sagte er auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem europapolitischen Sprecher der deutschen SPD-Bundesratsfraktion, Norbert Spinrath: "Daher müssen sich auch die Gesellschaften in Europa überlegen, wie sie sich gegen solche Gruppierungen zur Wehr setzen."

Schieder warnte aber, eben dieses europäische Wertegerüst "nicht zu gefährden, indem man überschießend agiert, quasi das Kind mit dem Bad ausschüttet, sondern genau zu schauen, wie man es in die Rechtsordnung einbettet." Die SPÖ sei "für ein Regelungswerk, das dem entspricht, was auch andere europäische Staaten haben, weil wir hier in Europa auch diese Fragen gemeinsam angehen müssen."

Verhetzungsparagraf

§ 283 Strafgesetzbuch

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

(APA/Red.)

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