Strengere Strafen für Lohndumping

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Unternehmen drohen künftig Geldbußen bis zu 10.000 Euro, wenn sie dem Arbeitnehmer Überstunden vorenthalten. Das Gesetz wird im Oktober beschlossen.

Schladming. Lohn- und Sozialdumping wird künftig härter bestraft – darauf hat sich die Regierung am ersten Tag ihrer Klausur in Schladming geeinigt. Für die SPÖ ist die Maßnahme wichtig, weil sie die Rechte der Arbeitnehmer stärkt. Die ÖVP argumentiert die Neuerung vor allem damit, dass Unternehmen unter der Wettbewerbsverzerrung durch den Sozialbetrug leiden.

Für beide dürfte aber auch nicht ganz irrelevant sein, dass der Staat jährlich eine beträchtliche Summe an Steuergeld verliert, wenn etwa Überstunden nicht korrekt abgegolten werden. Im Oktober soll daher eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes im Ministerrat beschlossen werden.

Künftig werden alle Lohnbestandteile in die Kontrolle miteinbezogen, also auch Überstunden und Sonderzahlungen. Daneben wird der Strafrahmen ausgeweitet, wenn Lohnunterlagen nicht bereitgehalten werden. Die Geldbußen steigen von 500 Euro Mindest- bis 5000 Euro Maximalstrafe auf 1000bzw. 10.000 Euro. Gleichzeitig sollen Unternehmer aber nicht bei jedem kleinen Verstoß zur Kassa gebeten werden: Leichte Fahrlässigkeit oder Bagatellfälle, wenn etwa eine Überstunde übersehen wird, sollen nicht zu Strafen führen. Außerdem wird die Verjährungsfrist bei Unterentlohnung mit drei Jahren festgelegt. Das soll den Behörden Zeit bringen, um Vergehen zu verfolgen, den Unternehmen Rechtssicherheit. Insgesamt werden die Lohnkontrollen verstärkt. Bei den Behörden werden spezielle Taskforces eingerichtet.

Wie viel der Staat dadurch zusätzlich einnimmt ist laut Sozialministerium schwer abschätzbar. Seit Mai 2011 hätte man aber 3,6 Millionen durch Strafen wegen Unterentlohnung eingenommen. Dieser Betrag sollte künftig steigen.

Die Regierungsspitze präsentierte auch 30 (nicht ganz neue, aber neu verkaufte) Verwaltungsvereinfachungen für Bürger. Im Alltag soll mehr automatisch und ohne lästiges Formular-Ausfüllen erfolgen: So wird die Familienbeihilfe unmittelbar nach der Geburt überwiesen.

Apropos Verwaltungsreform: Vor dem Kongresszentrum in dem die Regierung verhandelte, protestierten am Freitag die steirische Bürgermeisterinitiative gegen die Gemeindezusammenlegungen in ihrem Bundesland. (ib/pri)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2014)

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