Der Ex-Innenminister wurde in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun entscheidet der OGH.
Im Prozess gegen den Ex-ÖVP-Europaparlamentarier Ernst Strasser wird der Oberste Gerichtshof (OGH) am 13. Oktober entscheiden. Diesen Termin hat das Höchstgericht am Dienstag bekannt gegeben.
Im März war der frühere Innenminister in der Neuauflage des Lobbyisten-Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Thomas Kralik legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Darüber wird der OGH nun in einer öffentlichen Verhandlung am 13. Oktober befinden. Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den OGH aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden.
Die Generalprokuratur hat in einer Stellungnahme an den OGH bereits klar gemacht, dass sie in der nunmehrigen erstinstanzlichen Verurteilung keine Mängel sehe. Gegen diese Empfehlung der Generalprokuratur hat Kralik umgehend eine Stellungnahme eingebracht. Er sieht das Urteil des Erstgerichtes mangelhaft begründet, die Vorgaben des Obersten Gerichtshofes seien im zweiten Verfahren nicht beachtet worden. Der OGH hatte u.a. vorgegeben, genau zu klären, bei welchen Amtsgeschäften Strasser Aktivitäten für die als Lobbyisten getarnten britischen Reporter gesetzt und sich so strafbar gemacht hat. Die Generalprokuratur sieht diesen Auftrag des Höchstgerichtes hingegen erfüllt.
(APA)