U-Ausschuss: Reform offen

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Parlament(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Parteien starten letzte Verhandlungen über die Einführung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht.

Wien. Die Reform der Untersuchungsausschüsse ist noch nicht fixiert. Vor allem FPÖ und Grüne sehen beim Gesetzesentwurf noch gröberen Änderungsbedarf. Auch die ÖVP ist noch nicht restlos zufrieden. Als problematisch wird vor allem die Rolle gesehen, die der Entwurf dem Verfahrensrichter zugesteht. Dass dieser etwa den Abgeordneten das Rederecht entziehen können soll, ist für FPÖ-Mandatar Gernot Darmann „ganz klar ausgeschlossen“. Auch für Dieter Brosz von den Grünen ist klar, dass es hier nur um eine beratende Rolle im Dienst des Vorsitzes gehen kann.

Die Grünen wollen auch sicherstellen, dass das Recht für die einbringende Minderheit zur zweimaligen Ladung eines Zeugen nicht durch Mehrheitsbeschlüsse ausgehebelt werden kann. Möglich wäre das etwa, wenn man der Mehrheit ermöglicht, einen Zeugen – etwa ein Regierungsmitglied – schon vorzeitig bei weniger relevanten Punkten zu laden, um ihn bei heikleren Themen vor einer Befragung zu schützen.

Brosz zeigte sich dennoch für eine zeitgerechte Einigung zuversichtlich, generell sei die Atmosphäre bei den vorbereitenden Gesprächen gut. Für SPÖ und Neos geht es überhaupt nur noch um technische Details, die zu klären seien.

Auch im ÖVP-Klub sieht man die Reform auf einem guten Weg, verweist aber auf einige offene Punkte – etwa bei der Regelung des Vorsitzes, der Immunität von Abgeordneten, dem Ordnungsgeld sowie Regeln für den Ermittlungsbeauftragten. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2014)


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