Verfassungsgerichtshof: Prüfer wollen E-Mails lesen

(c) APA (Roland Schlager)
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Der Rechnungshof will Daten vom Verkehrsministerium, das weigert sich aus Datenschutzgründen. Nun entscheiden die Verfassungsrichter.

Wien. Wie weit darf der Einblick des Rechnungshofs (RH) in die E-Mails von Ministerien gehen? Über diese Frage wird heute, Montag, am Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhandelt. Der RH hat das Verfahren eingeleitet, weil das Verkehrsministerium den Nachrichtenverkehr nicht offenlegen will.

Der RH verlangt das Material, um zu prüfen, ob bei der Auftragsvergabe für die Kampagnen gegen Alkohol am Steuer alles in Ordnung war. Deswegen startete der RH eine umfangreiche Anfrage: Er forderte Informationen über alle von der Ministeriumsdomain @bmvit.gv.at im Überprüfungszeitraum gesendeten und empfangenen Mails. Sowohl der Name von Sender und Empfänger als auch Sende- bzw. Empfangszeitpunkt sowie Betreff und Größe der Mail sollten übermittelt werden.

Die Abfrage aus dem System soll über zwei verschiedene Zeitpunkte erfolgen. Daraus wollen die Prüfer sehen, ob E-Mails in der Zwischenzeit gelöscht wurden. Grundsätzlich will der Rechnungshof nur wissen, wer mit wem Kontakt hatte. Allerdings möchten sich die Prüfer das Recht, auch inhaltlich auf einzelne Mails und Attachments zugreifen zu können, ausdrücklich vorbehalten.

Datenschutzprobleme?

Das Verkehrsministerium verweigert die Herausgabe: Zum einen aus technischen und zum anderen aus Datenschutzgründen. Schließlich sei es Mitarbeitern auch gestattet gewesen, den Mail-Account für private Nachrichten zu nützen. Der Rechnungshof lässt aber nicht locker. Er betont in seinem Antrag an den VfGH, dass man selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet sei und ein Recht auf die Mails habe. Der VfGH solle daher feststellen, dass das Ministerium „bei sonstiger Exekution“ dem Rechnungshof die Einsicht in die Mails im überprüften Zeitraum (2008 bis dato) ermöglichen muss.

Ein Urteil wird für heute noch nicht erwartet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2014)

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