Causa Ablinger: SPÖ dürfte Schiedsgericht einsetzen

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'AKTUELLES AUS DEM SPOe-LANDESFRAUENVORSTAND'APA/RUBRA
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Der Vorstand soll die Einsetzung am Dienstag beschließen. Es geht um die Frage, wem das Mandat der verstorbenen NR-Präsidentin Prammer zusteht.

Die SPÖ entscheidet in einer Vorstandssitzung am Dienstag, ob in der Causa Ablinger ein Schiedsgericht eingesetzt wird. Eine Zustimmung gilt als sicher, nachdem auch die Parteispitze ihr Ja signalisiert hat. In der Angelegenheit geht es darum, dass die scheidende oberösterreichische Frauenchefin Sonja Ablinger nicht für die verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ins Parlament nachrücken durfte.

Prammer hatte nach der vergangenen Nationalratswahl ihr über die oberösterreichische Landesliste errungenes Mandat angenommen. Hinter ihr platziert war gemäß Reißverschlussprinzip der Gewerkschafter Walter Schopf, der im September nun auch das Mandat übernommen hat. Die SPÖ-Frauen hätten sich dagegen eine Rückkehr Ablingers ins Hohe Haus gewünscht, waren aber damit in den Gremien nicht durchgekommen. Die Sozialistische Jugend und andere rote Teilorganisationen versuchen nun, die am linken Rand der SPÖ angesiedelte Ablinger oder eine andere Frau über das Schiedsgericht in den Nationalrat zu hieven.

Das Grundproblem ist, dass sich die Wahlordnung und das SPÖ-Statut schneiden. Erstere gibt Schopf recht, der als Zweitplatzierter berechtigt ist, das Mandat anzunehmen. Das SPÖ-Statut wiederum will, dass bei Ausscheiden eines Mandatars bei der Nachbesetzung darauf geschaut wird, dass eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent eingehalten wird. Da diese im SPÖ-Klub nicht besteht, hätte die Partei Schopf zum Rückzug bewegen müssen und der drittplatzierten Ablinger den Vortritt lassen sollen, argumentieren SJ sowie rote Schüler und Studenten ihren Antrag für ein Schiedsgericht.

Die Letztentscheidung über eine Nachbesetzung im SPÖ-Klub hat der Parteivorstand. Dieser wiederum bezog sich bei seinem Votum pro Schopf auf eine entsprechende Festlegung des oberösterreichischen Landesparteivorstands, der sich gegen ein Vorziehen Ablingers ausgesprochen hatte.

Ablinger hatte sich in ihrer Zeit als Nationalratsabgeordnete wiederholt gegen die Parteilinie gestellt und unter anderem dem Fiskalpakt die Zustimmung versagt. Sie will das Mandat nun keinesfalls mehr annehmen, es solle stattdessen an die oberösterreichische Juso-Chefin Fiona Kaiser gehen.

Sollte die Entscheidung des Schiedsgerichts gegen den Schopf-Beschluss des Bundesvorstands ausgehen, müsste es wohl zu einer Wiederholung der Abstimmung kommen. Freilich bleibt beiden Parteien auch die Möglichkeit gegen den Schiedsgerichtsentscheid zu berufen. Die Letztentscheidung bliebe dann dem Bundesparteitag.

(APA)

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