OGH entscheidet: Drei Jahre Haft für Strasser

Der OGH entscheidet über Ernst Strasser
Der OGH entscheidet über Ernst Strasser(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
  • Drucken

Ticker Der Richtersenat sah "alle Tatmerkmale gegeben". Der Ex-Minister muss somit sechs Monate in Haft. Danach wird über eine Fußfessel entschieden. DiePresse.com tickerte live.

Der frühere Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser (ÖVP) ist am heutigen Montag vom Obersten Gerichtshof zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Fünf-Richter-Senat unter dem Vorsitz von Eckart Ratz reduzierte damit die Strafe des Erstgerichts von 3,5 Jahren. Er wollte Strasser nicht zu einem „alttestamentarischen Sündenbock, der für alles büßt“ machen, sah es aber doch als erwiesen an, dass sich der Ex-Politiker der Bestechlichkeit schuldig gemacht habe. Damit geht Strasser nun zunächst für sechs Monate in Haft. Danach hat er die  Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen.

Es sei „demokratiepolitisch von unglaublicher Bedeutung", gegen „Politik für die eigene Geldtasche" vorzugehen, erläuterte OGH-Präsident Ratz den Schuldspruch. Und weiter, die Augen auf Strasser gerichtet: „Ein EU-Abgeordneter, der korrupt ist, ist ein Übel, der das ganze Funktionieren der Europäischen Union in Unruhe bringt." Letzterer hatte zuvor sein „letztes Wort“ in der Causa gesprochen.

Er müsse „einbekennen, im Umgang mit dieser Materie Fehler, schwere Fehler gemacht" zu haben, betonte Strasser. Er habe „die Rechnung dafür saftig bezahlt bekommen“. Dennoch sei das, „was mir die Anklagebehörde vorwirft, nicht die Wahrheit“, hatte der 58-Jährige bis zuletzt einen Freispruch für sich verlangt. Nach dem Urteilsspruch gab Strasser kein Statement ab, sondern verließ mit gesenktem Blick den Justizpalast.

Die Hintergründe: Strasser hat laut dem Obersten Gerichtshof als damaliger ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten zugesagt, für ein Honorar von 100.000 Euro Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. In einem ersten Rechtsgang war er dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der OGH hob dieses Urteil aus formalen Gründen auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem setzte es einen neuerlichen Schuldspruch, diesmal von 3,5 Jahren. Diese Strafe wurde nun um sechs Monate reduziert.

Wann Strasser seine Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird, ist noch unklar. Zunächst muss das Urteil des OGH schriftlich ausgefertigt werden. Danach ist es am „Grauen Haus", dem Wiener Landesgericht für Strafsachen, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis „einrücken".

Der Live-Bericht zum Nachlesen:

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.