Grasser über Steuerberater: "Keinen Schritt ohne sein Abnicken"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
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Die Waterland Stiftung, die komplexe MAN Angelus-Gesellschaft und das Liechtenstein-Konto seien auf Anraten des von ihm nun beklagten Peter Haunold errichtet worden.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat heute als Kläger im Schadenersatzverfahren gegen seinen früheren Steuerberater die Stiftungskonstruktion geschildert, wie die Millionen aus dem Meinl-Engagement in seine liechtensteinischen Stiftungen geflossen sind; unter der Leitung seines damaligen Steuerberater, der nun von ihm Beklagte Peter Haunold. Damals habe er keinen Schritt ohne Haunolds Abnicken gemacht, beteuerte Grasser.

Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung habe er sich 2007 für die Meinl Power engagiert. Haunold sei ihm damals vom Banker Julius Meinl als Experte für Stiftungsrecht empfohlen worden.

Dokumente nicht mehr auffindbar

Im Fokus der Befragungen vor Gericht stand die Liechteinsteiner Stiftung Waterland, die seine Frau Fiona auf Anraten von Haunold gegründet habe, sagte Grasser. Damit könne er sich eine Schenkungssteuermeldung beim österreichischen Finanzamt ersparen, argumentierte sein Steuerberater. Andernfalls würe eine Schenkungssteuermeldung beim österreichischen Finanzamt notwendig gewesen und dem von ihm angestrebten Zweck der Stiftungskonstruktion, nämlich "Diskretion", zuwidergelaufen, schilderte Grasser.

Nicht auffindbar sei jedoch ein Dokument, das ihm Haunold damals zur Stiftungsgründung durch Fiona nach Italien übermittelt habe, so Grasser. Weder bei ihm noch bei Haunold sei es aufgetaucht. "Ich glaube das war der Treuhandvertrag, meine Frau beauftragte mich treuhändig mit der Gründung der Stiftung", erläuterte der Ex-Minister.

Über den Sinn hinter der Gesellschaft MAN Angelus, einer auf Zypern ansässigen Gesellschaft, konnte Grasser keine Auskunft geben, aber genau deswegen habe er sich ja von Haunold beraten lassen. "Ich kann Ihnen die Stiftungsstruktur selbst gar nicht erklären", meinte dieser. Warum er die die Drittelbeteiligung nur "treuhändisch" für die MAN Angelus direkt diese Beteiligung gehalten habe, wollte der Richter wissen. Sein Steuerberater Haunold habe ihm damals diese Treuhandschaft vorgeschlagen.

Vorabzahlung von MPM über 1,5 Mio. Euro

Haunold habe ihm auch gesagt, er solle ein Konto bei der Liechtensteiner Centrum Bank aufmachen und dort treuhändisch die Meinl-Dividenden vereinnahmen und sie dann weiterschicken. Der Richter hielt ihm vor, dass seitens der Meinl Bank diese Treuhandschaft offenbar unbekannt war.

Der Richter fragte weiter zu einem Share-Holder-Agreement mit der Meinl Power Management (MPM) . Demnach flossen schon vorab 1,5 Mio. Euro in Grassers Richtung. "Als Drittel-Eigentümer hat man wenig Rechte", klagte Grasser. Deswegen habe er sich schon vorher Geld von der MPM sichern wollen.

"Stiftung hält"

Im Jahr 2009 habe er dann Haunold beauftragt, die Stiftungsstruktur dem Finanzamt offenzulegen. Mit der ebenfalls im Jahr 2009 erfolgten Verhaftung des Bankers Julius Meinl habe dies nichts zu tun gehabt, beteuerte Grasser. Bei einer Besprechung im Finanzamt 1/23 zur Offenlegung der Struktur sei er dabei gewesen. Schließlich habe ihm Haunold mitgeteilt, "Die Stiftung hält." Die "intransparente Stiftung" sei vom Finanzamt akzeptiert worden.

Grasser nach Trennung: "Im luftleeren Raum"

Grasser legte heute auch ein Gutachten von Christian Ludwig vor, dass die Korrektheit der Stiftungsstruktur beweisen solle. Er habe mit Haunold ein durchgängiges fünfjähriges Beratungsverhältnis von 2007 bis 2011 gehabt, beteuerte er, das der Steuerberater 2011 Mandat niedergelegt und dann nicht mehr mit ihm gesprochen habe. "Ich war im komplett luftleeren Raum", so Grasser.

Haunold habe steuerlich "alles von A bis Z" gemacht habe, bis auf den Kirchenbeitrag. Er wollte nicht "dilettieren", er sei kein Experte für Stiftungsrecht gewesen, so Grasser im Prozess. "Ich bin heute noch von der Vorgangsweise der Steuerbehörden überrascht", so Grasser. Er halte das Finanzstrafverfahren für "willkürlich". Ihm werde unterstellt, "dass ich neun Millionen Euro an Einkünften hinterzogen hätte". Er sei mit einem Steuer-Strafverfahren konfrontiert gewesen und habe keinerlei Unterlagen gehabt, weil diese seien alle bei Haunold gewesen. Dies sei eine sehr schwierige Situation für ihn gewesen.

Eine schriftliche Beauftragung für die steuerliche Vertretung an Haunold habe es von ihm nicht gegeben, aber sehr wohl mündlich und Haunold habe ja auch Honorarnoten gestellt. Allerdings an den falschen Adressaten - an die Value Creation-Gesellschaft und nicht an ihn persönlich.

Haunold sagte am Rande der Verhandlung vor Journalisten, er sei zuversichtlich, dass das Verfahren in seinem Interesse ausgehe. Er habe keinen Beratungsfehler gemacht, Grasser wolle nur die Schuld auf ihn abwälzen. Grasser sagte vor Journalisten, er habe nie auch nur einen Lohnsteuerausgleich selber gemacht. Obwohl er Finanzminister war, habe er kein Fachwissen bei Steuererklärungen, sondern dafür seinen Steuerberater bezahlt und diesem vertraut.

(APA)

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