Polizei zeigt Westenthaler wegen Körperverletzung an

(c) APA (Helmut Fohringer)
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BZÖ-Chef Peter Westenthaler soll einen Wiener Polizisten mit seinem Auto angefahren und am Knie verletzt haben. Westenthaler bezeichnet die Vorwürfe als "dubios und aus der Luft gegriffen".

Die Justiz muss sich erneut mit BZÖ-Chef Peter Westenthaler befassen. Gegen ihn läuft ja bereits ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage - nun könnte noch eines wegen Körperverletzung hinzukommen. Die Wiener Polizei hat Westenthaler nämlich angezeigt.

Er soll nach dem EM-Länderspiel Österreich gegen Deutschland mit einem Polizisten gestritten und diesen anschließend mit seinem Pkw angefahren und am Knie verletzt haben. Polizeisprecherin Karin Strycek bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des Magazins "News". Die Anzeige soll am Dienstagnachmittag bei der Staatsanwaltschaft Wien eintreffen.

Die Polizei schildert den genauen Hergang des Vorfalls so: Westenthaler habe nach dem Spiel am 16. Juni den Parkplatz P5 beim Ernst-Happel-Stadion möglichst schnell verlassen wollen. Er habe gegen 22.40 vom Parkplatz aus links abbiegen wollen. Dies sei ihm aber von der Polizei verwehrt worden, weil die Straße dort für die Staatskarosse der deutschen Kanzlerin Angela Merkel reserviert gewesen sei. Daraufhin soll es zu einem Wortwechsel gekommen sein.

Westenthaler sei dann auf den Beamten losgefahren. "Er hat ihn leicht am Knie erwischt", schilderte die Sprecherin. Der Gesetzeshüter habe "deutliche Schmerzen" verspürt. Am Ende habe sich Westenthaler dann aber doch an die Anweisungen gehalten und sei rechts abgebogen. Der Vorfall soll auch von zwei Zeugen bestätigt werden.

Westenthaler: "Man will mich runieren"

Westenthaler bestritt die Vorwürfe am Dienstag als "völlig dubios und aus der Luft gegriffen". Er habe zunächst den Parkplatz nach links verlassen wollen. Ein Polizist habe ihn aber gebeten, rechts abzubiegen. Er habe daraufhin seinen Wagen reversiert und sei an mehreren Polizisten vorbei - wie geheißen - rechts abgefahren. Dabei sei es weder zu einem Streit noch zu einer Berührung gekommen.

Westenthaler bezeichnet die Vorwürfe als "Teil eines politischen Vernichtungsfeldzuges". Der angebliche Vorfall habe sich vor einem Monat ereignet, er sei aber in dieser Zeit nie von den Behörden kontaktiert worden. "Offenbar will man mich systematisch ruinieren", so Westenthaler.

§ 83 StGB - Körperverletzung

Der Sprecher der Anklagebehörde Gerhard Jarosch sagte am Dienstag: "Man muss sich jetzt in Ruhe anschauen, was das rechtlich ist". Als in Frage kommende Delikte nannte er Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, und Nötigung.

(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 88 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

(1) Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Trifft den Täter kein schweres Verschulden und ist entweder

[...]
3. aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als dreitägiger Dauer erfolgt, so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

(3) In den im § 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 bezeichneten Fällen ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 105 StGB - Nötigung

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(Ag./Red.)

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