INNSBRUCK. Hat der Tiroler Alt-Landeshauptmann Herwig van Staa den deutschen Ex-Außenminister Joschka Fischer ein „Schwein“ genannt oder nicht? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Prozesses gegen den Ötztaler Publizisten Markus Wilhelm. Der hatte diese Behauptung auf Basis eines ihm zugespielten MP3-Mitschnittes sowie der Mitschrift einer van Staa-Rede im vergangenen September auf seiner Homepage veröffentlicht. Nun muss sich Wilhelm dafür wegen „übler Nachrede“ vor Gericht verantworten.
Van Staa, der zum gestrigen Prozessauftakt im Innsbrucker Landesgericht als Zeuge geladen war, bestreitet vehement, den von Wilhelm zitierten „Schwein-Sager“ getätigt zu haben. Es handle sich wohl um einen Aufnahmefehler. Denn in Wahrheit habe er „Schweigen“, nicht „Schwein“ gesagt. Nach Aussage von Experten, so der amtierende Tiroler Landtagspräsident oberösterreichischer Abstammung, könnte es sich auch um eine „Sprachschwäche“ handeln. Nämlich um ein „verschlucktes G“: „Das tritt bei Leuten mit oberösterreichisch-bayrischer Dialektfärbung oft auf.“
Rede vor dem Alpenverein
Die gegenständliche Rede hatte der damals noch amtierende Landeshauptmann anlässlich einer Jubiläumsfeier des Deutschen Alpenvereins im Ötztal gehalten. Zur Bestätigung seiner „Schweigen“-These führt van Staa an, dass keinem der rund 100 damals anwesenden, großteils deutschen Zuhörern der behauptete „Schwein-Sager“ aufgefallen sei. Der angeklagte Markus Wilhelm bekannte sich „nicht schuldig“ und verwies auf die Echtheit des MP3-Mitschnittes. Zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess auf Mitte Oktober vertagt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2008)

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