Justiz: Weisungsrecht bleibt wohl, aber mit Beirat

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Die Expertengruppe tagt im November noch einmal, dann wird sie dem Justizminister ihren Vorschlag vorlegen. Die Grünen sind enttäuscht.

Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten bleibt, aber mit einem institutionalisierten Weisenrat zur fachlichen Kontrolle. Dies zeichnet sich - wie auch der "Standard" berichtet - nach der jüngsten Sitzung der Expertengruppe ab. Sie tagt im November noch einmal und legt dann Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ihren Vorschlag vor. Die Grünen sind enttäuscht.

Brandstetter wartet laut einem Sprecher auf den Vorschlag der Expertengruppe, vorher äußert er sich inhaltlich nicht. Er hat das mit Spitzenjuristen (Sektionschef Christian Pilnacek, den Chefs der Höchstgerichte, Standesvertretungen und Oberstaatsanwaltschaften sowie den Weisenrats-Mitgliedern) besetzte Gremium im Februar eingesetzt, weil ihm das Weisungsrecht "in seiner jetzigen Form" missfiel. Der frühere Strafverteidiger (etwa in der Causa Alijev und vielen großen Wirtschaftscausen) hat auch den Weisenrat eingesetzt, der ihm in Fällen möglicher Befangenheit oder bei inhaltlichen Weisungen empfehlend zur Seite steht.

Frage der Besetzung

Dieser Weisenrat dürfte nun als Weisungsbeirat gesetzlich etabliert werden, darüber besteht weitgehende Einigkeit in der Expertengruppe. Noch nicht ganz einig ist man sich über die Besetzung: Geleitet werden soll der - bei der Generalprokuratur angesiedelte - Beirat vom Chef der Generalprokuratur, derzeit Werner Pleischl. Dazu könnten zwei weitere Mitglieder der Generalprokuratur oder auch zwei "Externe" kommen, die etwa auf Vorschlag der Höchstgerichtspräsidenten vom Bundespräsidenten ernannt werden.

Pleischl hat schon im Sommer dafür plädiert, die Generalprokuratur an die Weisungsspitze zu stellen. Denn als oberste staatsanwaltschaftliche Behörde, die jedoch außerhalb des Weisungsgefüges steht, könnte sie die nötige fachliche Kontrolle bieten. Die Generalprokuratur ist dem Justizministerium untergeordnet, hat aber keine Weisungsbefugnis und kein Aufsichtsrecht gegenüber den Staatsanwälten. Eine Verfassungsmehrheit wäre für den Weisungsbeirat nicht nötig, würde er doch keine Weisungen erteilen und bliebe damit doch die politische Verantwortung des Justizminister bestehen. Ob die Entscheidungen des Beirates veröffentlicht werden sollten, wurde in der Expertengruppe noch nicht geklärt.

Aus Sicht der Grünen hat Justizminister Brandstetter sein - gleich bei Amtsantritt angekündigtes - erstes großes Vorhaben damit "abgeblasen". Justizsprecher Albert Steinhauser sieht in der sich abzeichnenden Änderung wenig Gewinn: Wenn die Letztverantwortung für Weisungen weiterhin beim Justizminister bleibt, "wird es weiterhin Spekulationen über politische Motive bei der Einflussnahme geben". Steinhauser plädierte einmal mehr dafür, das Weisungsrecht an einen auf Zeit vom Parlament gewählten Bundesstaatsanwalt zu übertragen. Dieses Modell fand bei den Spitzenjuristen in der Expertengruppe allerdings keinen Anklang.

(APA)

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