Justizminister behält das Weisungsrecht

NATIONALRAT: BRANDSTETTER
NATIONALRAT: BRANDSTETTERAPA/ROBERT JAEGER
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Der Weisenrat soll institutionalisiert werden. Noch nicht ganz einig ist man sich über die Besetzung.

Wien. Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten bleibt, aber mit einem institutionalisierten Weisenrat zur fachlichen Kontrolle. Dies zeichnet sich nach der jüngsten Sitzung der Expertengruppe ab. Sie tagt im November noch einmal und legt dann Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ihren Vorschlag vor.

Brandstetter, der früher auch als Strafverteidiger gearbeitet hat, hat einen Weisenrat eingesetzt, der ihm in Fällen möglicher Befangenheit oder bei inhaltlichen Weisungen empfehlend zur Seite steht. Dieser Weisenrat dürfte nun als Weisungsbeirat gesetzlich etabliert werden, darüber besteht weitgehende Einigkeit in der Expertengruppe. Noch nicht ganz einig ist man sich über die Besetzung: Geleitet werden soll der Beirat vom Chef der Generalprokuratur, derzeit Werner Pleischl. Dazu könnten zwei weitere Mitglieder der Generalprokuratur oder auch zwei Externe kommen.

Die Grünen sind unzufrieden. Brandstetter habe damit sein erstes großes Vorhaben abgeblasen, sagt Justizsprecher Albert Steinhauser. Er sieht in der sich abzeichnenden Änderung wenig Gewinn: Wenn die Letztverantwortung für Weisungen weiterhin beim Justizminister bleibe, „wird es weiterhin Spekulationen über politische Motive bei der Einflussnahme geben“. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2014)

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