"Grassers Tatplan": Internes Papier der Justiz veröffentlicht

Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz Grasser (c) Reuters
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Ex-Finanzminister Grasser soll laut einem Durchsuchungsbefehl beim Buwog-Verkauf "Bestechungsgelder von 9,61 Millionen Euro" erhalten haben. Sein Anwalt ortet Amtsmissbrauch in der Justiz.

Bis Jahresende soll das Justizministerium entscheiden, ob Karl-Heinz Grasser wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit angeklagt wird. Während Grasser und die anderen in der Causa Buwog Verdächtigen die Vorwürfe vehement bestreiten und im Ministerium der Weisenrat berät, hat die Staatsanwaltschaft nun eine Hausdurchsuchung bei Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt durchgeführt. Das Magazin "Format" veröffentlichte am Freitag die entsprechende „Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung“

Darin skizziert Staatsanwalt Gerald Denk das angebliche Vorgehen von Grasser und der Lobbyisten Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger. Sie hätten „im Sinne eines gemeinsam gefassten Tatplans die sich bietende Gelegenheit genutzt, um bei der Privatisierung der Bundeswohnungen unerlaubterweise zu profitieren“, zitiert das Magazin.

Den Deal beschreibt die Anklagebehörde in dem 69 Seiten umfassenden Papier demnach so: „Nach Einigung auf die konkrete Umsetzung des Tatplans steuerte Grasser unter Mithilfe von Plech bereits das Auswahlverfahren eines Investmenthauses in eine Richtung, von der er sich eine günstige Ausgangsposition, im Bedarfsfall Einfluss auf den anschließenden Verkaufsprozess nehmen zu können, versprach." Weiters soll Grasser „eine Bestechungszahlung von insgesamt einem Prozent der letztlichen Verkaufssumme“ gefordert haben, so der Staatsanwalt. Als er die Zusage dafür erhalten habe, „erteilte Grasser den durch Zahlungsversprechen motivierten Zuschlag an das Österreich-Konsortium.“ Dieses, bestehend aus Immofinanz, Raiffeisen Oberösterreich und Wiener Städtische Versicherung, zahlte schließlich 961 Millionen Euro für die Buwog.

Schließlich wurden laut Staatsanwaltschaft die „Bestechungsgelder von insgesamt 9,61 Millionen Euro an Grasser ausbezahlt", wobei „die Abwicklung über von ihm, Meischberger, Plech und Hochegger erdachte und von diesen umgesetzte Strukturen erfolgte“. Grasser habe „die drei Genannten vereinbarungsgemäß an den ihm zugezählten Bestechungsgeldern partizipieren“ lassen. Konkret sollen die Provisionen über Zypern und Liechtenstein geschleust worden sein – unter anderem mittels der „Konten 'Natalie', 'Karin' und '40.0815'“.

Causa Buwog

Während des ganzen Prozesses – der Verkauf fand im Jahr 2004 statt - sei der Ex-Minister darauf bedacht gewesen, „nach außen das Bild einer objektiven Entscheidungsfindung" zu vermitteln, wird Denk zitiert, der nun darauf wartet, dass das Justizministerium seinen Anklageentwurf freigibt.In der Causa Buwog geht es um den Verdacht auf Korruption bzw. Amtsmissbrauch: Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog und andere) 2004 unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser ging der Zuschlag um 961 Mio. Euro an das Konsortium von Immofinanz und RLB OÖ. Der damalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics hatte einen Tipp des Lobbyisten Peter Hochegger bekommen, welcher Kaufpreis zu bieten sei. Hochegger seinerseits bekam den Tipp von dem Grasser-Vertrauten Walter Meischberger. Dieser dementiert, die Information vom damaligen Minister bekommen zu haben.

Petrikovics zahlte im Geheimen eine Provision von rund einem Prozent des Buwog-Kaufpreises an Hocheggers Firma Astropolis auf Zypern. Von dort lenkte Meischberger den Großteil der rund zehn Mio. Euro auf drei Konten in Liechtenstein. Die Ermittler vermuten Grasser und den Immobilienmakler Plech hinter zwei der drei Konten. Grasser und die anderen Verdächtigen weisen alle Vorwürfe zurück.

Grasser-Anwalt: "Hier passiert Amtsmissbrauch"

Grassers Anwalt Manfred Ainedter reagierte am Donnerstagabend in der "ZiB2" auf den "Format"-Bericht: "Es ist der Skandal an den sich mittlerweile offenbar die Leute gewöhnt haben. Es ist Amtsmissbrauch, was hier passiert – nicht zum ersten Mal. Ich habe selbst schon etliche Anzeigen gemacht. Leider lässt sich nie feststellen, wer es der Zeitung zugespielt hat.“

Der Anwalt geht übrigens selbst von einer Anklage aus, rechnet aber mit einem Freispruch Grassers. Er glaube  nicht, „dass die Staatsanwaltschaft die Größe aufbringt, zu sagen: 'Wir haben mit ungeheuren Ressourcen und unglaublichen finanziellen Mitteln fünf Jahre lang ermittelt, und am Schluss des Verfahrens müssen wir es einstellen.' Da schiebt man die Verantwortung lieber zu den Gerichten und sagt: 'Wir machen mal eine Anklage. Wenn das Gericht dann frei spricht, dann sind wir nicht schuld.'“

>> Bericht im Magazin "Format"

>> Bericht der "Zeit im Bild 2"

(Red.)

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