Weisenrat entscheidet über Grasser-Anklage

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Symbolbild (c) BilderBox - Erwin Wodicka
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Justizminister Brandstetter hat die Entscheidung über die Causa rund um den Ex-Finanzminister abgegeben.

Die Entscheidung, ob gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu den Themen Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz eine Anklage erhoben wird, liegt nun im Justizministerium, konkret bei einem "Weisenrat" und nicht beim Minister, bestätigte das Ministerium am Freitag.

Die "ZiB2" hatte am Donnerstagabend davon gesprochen, dass die Entscheidung noch vor Jahresende fallen werde. Dazu gab es im Ministerium keine Stellungnahme. Aber die Prüfung habe ergeben, dass eines der drei Kriterien, die eine Befassung des Weisenrates nötig machen, erfüllt sei. Konkret gibt es dafür drei Auslöser: Fälle, in denen Justizminister Wolfgang Brandstetter vor seinem Ministeramt eine Funktion hatte, Fälle in denen es gegen amtierende oder ehemalige Vorsitzende der obersten Gerichtsbarkeit geht und Fälle, in denen eine (inhaltliche) Weisung gemäß § 29a Abs. 1 StAG erteilt werden soll.

Beschwerde wird erwartet

Grassers Anwalt Manfred Ainedter weiß noch nicht, ob er gegen eine allfällige Anklage Beschwerde einlegen wird. Dazu müsse er erst eine eventuelle Anklage inhaltlich prüfen. Er rechne allerdings damit, dass zumindest einer der zahlreichen Beschuldigten in der Causa Beschwerde erheben werde. Dadurch würde es bis zu einem allfälligen Prozess noch einmal rund ein Jahr dauern. Dass das Justizministerium bis Jahresende über eine Anklageerhebung entscheiden werde, hält der Anwalt wegen der Einschaltung des Weisenrats zeitlich für nicht machbar. Doch egal wie lange das Ganze noch dauere, "letztlich wird Grasser freigesprochen werden", zeigte er sich am Freitag überzeugt.

Alle Beschuldigten haben mehrfach alle Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Vergaben transparent und korrekt erfolgt seien.

(APA)

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