Steierischer RFJ-Obmann Winter wegen Verhetzung verurteilt

Michael Winter, Obmann RFJ Steiermark
Michael Winter, Obmann RFJ Steiermark(c) AP (Lilli Strauss)
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Der Sohn der FP-Politikerin Susanne Winter wurde - nicht rechtskräftig - zu drei Monaten bedingt verurteilt. Er hatte als Maßnahme gegen "muslimisch-türkische Vergewaltigungen" gefordert, "eine Schafherde im Grazer Stadtpark grasen" zu lassen.

Der Obmann des steirischen Rings Freiheitlicher Jugendlicher (RFJ), Michael Winter, ist am Montag wegen Verhetzung verurteilt worden. Winter hatte in der RFJ-Zeitschrift "Tangente" in Anspielung auf einen angeblichen Sodomiefall in Hessen unter dem Titel "Lieber Sodomie als Vergewaltigung" gefordert, der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (VP) möge "als Sofortmaßnahme gegen muslimisch-türkische Vergewaltigungen eine Schafherde im Stadtpark grasen lassen".

Von Richter Georg Allmayer bekam er dafür nach knapp 20 Minuten Verhandlung drei Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Winter erbat Bedenkzeit. Der 20-Jährige ist Sohn der steirischen FP-Politikerin Susanne Winter, der wegen ähnlicher Äußerungen ebenfalls ein Prozess bevorsteht.

Richter: "Aufruf zu Hass und Verachtung"

Für Allmayer stellte der 2007 publizierte Artikel einen klaren "Aufruf zu Hass und Verachtung" gegen Muslime und Türken dar. Als mildernd sah er Winters bisherige Unbescholtenheit, sein "Wohlverhalten seit der Tat", sowie das jugendliche Alter des damals 18-jährigen. Der Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft wurde daher nicht ausgeschöpft.

Winter hatte sich während der Verhandlung schuldig bekannt. Er habe mit seinem Artikel die Verantwortungsträger in Graz "wachrütteln" wollen, habe die angeklagte Passage aber später "mit kühlerem Kopf" gelesen und sich dafür entschuldigt.

Winters Verteidiger: Artikel "unbedacht"

Für Winters Verteidiger Harald Ofner war der Artikel seines Mandanten "unbedacht". "Leute, die nicht gewohnt sind, in den Medien zu schreiben, denen geht mitunter die Feder durch", sagte der ehemalige Justizminister. Außerdem: "Die Tangente liest ja niemand, bitteschön. Ich krieg sie geschickt, als ehemaliger Mandatar, aber auch ich lese sie nicht."

Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter verlangte dagegen angesichts der politischen Tätigkeit Winters, beim Urteil "generalpräventiv strenge Maßstäbe" anzusetzen.

Winter soll im Amt bleiben

Der Landesgeschäftsführer des RFJ, Michael Klug, sieht die Verurteilung "gelassen". Erst vor zwei Monaten sei Winter in seinem Amt bestätigt worden. Dieser Beschluss sei aufrecht, wenngleich "die Situation nun eine andere" sei.

Laut Klug müsse man "der Organisation Zeit geben, das Urteil in den Gremien zu besprechen". Er gehe aber davon aus, dass "Winter in seinem Amt bleibt".

Auch Mutter droht Prozess

Winters Mutter, Susanne Winter, wird sich voraussichtlich noch im Herbst ebenfalls wegen Verhetzung vor Gericht verantworten müssen. Sie hatte während des Grazer Wahlkampfs im Jänner gesagt, der islamischen Prophet Mohammed wäre heutzutage ein Kinderschänder. Außerdem soll sie bei einer Wahldebatte an einer Schule die Errichtung eines "Tierbordells" in Graz gefordert haben, "damit die muslimischen Männer dorthin gehen und sich nicht an Mädchen im Stadtpark vergreifen können". Winter wird voraussichtlich als neue blaue Abgeordnete in den Nationalrat einziehen.

Verhetzung (§ 283 StGB)

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht."

(APA/Red.)

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