Kindergeld: 47.000 Vätern droht kräftige Nachzahlung

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KINDERGELD(c) APA (Helmut Fohringer)
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47.000 Österreicher sollen den einstigen Zuschuss für die Mutter ihres Kindes begleichen. Die Rückforderungssumme beträgt bis zu 5.530 Euro. Jetzt planen sie eine Sammelklage.

Wien. Die Vorschrift gibt es seit Jahren, doch sie wurde nie angewandt. Doch nun machen die Finanzbehörden Ernst und schicken zahlreichen Vätern Zahlungsbescheide.

Hintergrund: Frauen, die weder ein Einkommen noch Unterhaltszahlungen (für sich selbst) beziehen, können zusätzlich zum Kindergeld 6,06 Euro täglich vom Staat erhalten. Davon profitieren in der Regel alleinstehende Mütter. Die Summe kann das Finanzamt später vom Vater des Kindes zurückfordern. Und das geschehe jetzt, berichtet Familienrechtsexperte (und Väteraktivist) Günter Tews aus der Praxis. Die ersten Kindergeldzuschüsse wurden in den Jahren 2002 und 2003 ausbezahlt, die Rückforderungsfrist dafür verjährt Ende 2008.

Insgesamt seien 47.000 Väter betroffen, so Tews im Gespräch mit der „Presse". Das Finanzministerium bestätigte, dass aufgrund der drohenden Verjährung jetzt einmal 4500 Rückforderungsbescheide unterwegs sind. Die Rückforderungssumme beträgt laut Tews bis zu 5.530 Euro (wenn die Mutter den Zuschuss zweieinhalb Jahre lang bekommen hat).

Ministerium: Müssen handeln

Tews hält die gesetzlichen Bestimmungen für verfassungswidrig: „In Wahrheit beantragt die Mutter hier ein Darlehen, das der Vater zurückzahlen muss", so Tews. Hier würden Unterhalt und Darlehen rechtlich vermischt. Der Familienrechtsexperte plant mit Hilfe einer Anwaltskanzlei eine „Sammelklage" der betroffenen Väter.

Da Sammelklagen nach österreichischem Recht aber im Verwaltungsverfahren nicht vorgesehen sind, muss jeder Betroffene selbst den Rechtsweg bestreiten.
sIm Finanzministerium verweist man darauf, dass der Verfassungsdienst im Kanzleramt grünes Licht für das Gesetz gab. Daher sei man nun „gezwungen," die Regel zu exekutieren.

(Die Presse, Print-Ausgabe, 30.10.2008)

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